
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung? Rücktrittsgründe und Voraussetzungen zur Zahlung
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn ein Versicherter eine Reise storniert. Damit ein Schaden von der Versicherung anerkannt wird, muss zum einen der Grund für den Reiserücktritt in der Police vereinbart worden sein. Zum anderen steht der Versicherte in der Pflicht, die notwendigen Unterlagen beizubringen, die den Schadensfall belegen.
Inhaltsverzeichnis
- Versicherbare Rücktrittsgründe
- Prämienzahlungen müssen vorliegen
- Belege einreichen
Versicherbare Rücktrittsgründe
Zu den klassischen Rücktrittsgründen, die Versicherungen in ihren Bedingungen aufnehmen und damit als Grund für ihre Leistungspflicht dienen, gehören zum Beispiel
- kurzfristige Erkrankungen, die eine Reise unmöglich machen
- schwere Unfälle mit massiven Unfallfolgen
- Impfunverträglichkeit und die damit in Zusammenhang stehenden gesundheitlichen Probleme
- Schwangerschaft/Schwangerschaftskomplikationen
- Jobverlust
- Sachschäden am Eigentum (zum Beispiel Wohnungsbrand).
Weitere Gründe, für die die Reiserücktrittsversicherung zahlt
Neben den genannten Gründen, treten manche Versicherungen auch ein, wenn andere, außergewöhnliche Dinge geschehen. Diese müssen, wie immer, explizit mit in die Versicherungspolice aufgenommen sein.
Info
Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die zum Beispiel eintreten, wenn der (zur Reise angemeldete) Hund einen Unfall erleidet und so schwere Verletzungen davonträgt, dass er von seinen Besitzern gepflegt werden muss. Andere Versicherungen kalkulieren in ihre Prämien das Risiko mit ein, dass eine gebuchte Reise von einem Paar deshalb platzt, weil sich die beiden trennen.
Es gibt sogar Versicherungen, die die Stornokosten übernehmen, wenn ein Versicherter als Trauzeuge bestellt wird und unerwartet in Zeitraum des geplanten Urlaubs anwesend sein muss. Zugegeben, diese Gründe sind schon ziemlich außergewöhnlich, aber sie wurden schon in den Akten von Versicherungen gesichtet.
Tipp
Manche Versicherungen weichen vom Standard ab und lassen sich auf spezielle Vereinbarungen ein. Wer damit rechnet, dass ungewöhnliche Umstände eintreten könnten, die nicht in den Statuten der Versicherung festgeschrieben sind, sollte ein persönliches Gespräch mit der Versicherung führen. Es ist gar nicht so selten, dass Sonderverträge geschlossen werden.
Überblick
Die folgende Liste zeigt 15 Gründe, bei der eine Reiseversicherung zahlt. Der Vollständigkeit halber sind die klassischen Gründe aufgelistet, aber auch Gründe, die nur wenige Versicherungen mit ihren Kunden vereinbaren.
- Todesfall
- schwere Erkrankungen
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft /Schwangerschaftskomplikationen
- Sachschaden an Hab und Gut
- Jobverlust
- konjunkturbedingte Kurzarbeit bei einer Reduzierung der Einnahmen um mindestens 35 %
- Arbeitsplatzwechsel
- Wiederholungsprüfung an Schule oder Hochschule
- Schwere Beschädigung von Prothesen/Implantaten
- Trennung oder Scheidung
- Gerichtstermin
- Erkrankung, Unfall oder im Unverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes
- Urlaubsvertretung fällt aus (für Selbstständige/Freiberufler)
- unerwartete Organspende
Prämienzahlungen müssen vorliegen
Die Reiserücktrittsversicherung bezahlt natürlich nur, wenn der Versicherte auf seine Beiträge entrichtet hat. Allerdings handhaben manche Versicherer diesen Umstand kulant. Im Einzelfall ist zu prüfen, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht.
Belege einreichen
Damit die Reiserücktrittsversicherung Stornokosten übernehmen kann, benötigt sie Einblick in alle Unterlagen, die den Rücktrittsgrund erläutern und zweifellos darlegen. Liegen diese vor, läuft die Bearbeitung meistens in relativ kurzer Zeit ab, jedenfalls dann, wenn der Sachverhalt eindeutig und wenig kompliziert ist.
Info
Es reicht nicht, eine mündliche Schilderung am Telefon vorzunehmen. Der Versicherer braucht Dokumente, die den Reiserrücktrittsgrund eindeutig belegen.