Welche Krankheiten werden von der Reiserücktrittsversicherung anerkannt?

Das müssen Reisende über die Informationspflicht wissen

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Damit eine Reiserücktrittsversicherung wegen Krankheiten greift, reicht es nicht, wenn der Arzt eine gängige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Vielmehr braucht die Versicherung eine ausführliche Stellungnahme zur Krankheit des Patienten bzw. des Versicherten. Dabei gibt es keine bestimmten Krankheiten, die per se anerkennt werden. Genauso wenig gibt es eine schwarze Liste, auf der Krankheiten stehen, die generell nicht anerkannt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Formelle Angaben sind Pflicht
  • Stellungnahme des Arztes
  • Achtung Kostenfalle

Formelle Angaben sind Pflicht

Ärzte sind darüber informiert, dass Reiserücktrittsversicherungen Fragebögen einreichen, die den Gesundheitszustand des Versicherten abfragen. Da eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht reicht, um eine Reise abzusagen, müssen sie in ihren Ausführungen erheblich detaillierter werden. Versicherte haben bei Abschluss der Versicherung übrigens unterschrieben, dass sie entsprechende Informationen beibringen, damit der Versicherungsgeber die Leistungspflicht überprüfen kann. Sie haben damit bereits zugestimmt, dass die ärztliche Schweigepflicht in einem solchen Fall aufgehoben werden muss.

Damit ein Arzt allerdings bescheinigen kann, dass die Krankheit dazu führt, dass der Versicherte die Reise nicht antreten kann, muss der Versicherte auch bei der Untersuchung darauf hinweisen, dass er diese Information für die Reiserücktrittsversicherung braucht. Denn nur unter diesen Voraussetzungen kann der Arzt dem Patienten abraten, eine Reise anzutreten.

Tipp

Wenn ein Patient bzw. ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen eine Reise stornieren will, sollte er sich zunächst einmal ein formloses Attest vom Arzt ausstellen lassen. Hier kann so etwas drinstehen wie zum Beispiel:

„Wegen akuter Erkrankung, die am 15.05.2016 festgestellt wurde, kann die geplante Reise nach Indonesien vom 20.05.  bis 05.06.2016 nicht angetreten werden.“

Stellungnahme des Arztes

Sobald der Versicherung diese Information vorliegt, wird sie einen umfassenden Fragebogen an den Arzt schicken. Der Arzt muss den Fragebogen sehr ausführlich und sorgfältig beantworten, denn es geht um eine ärztliche Stellungnahme, für die er haftet. Inhaltlich wird er

  • nach der genauen Krankheit gefragt und
  • muss Angaben über die Ausprägung machen.
  • Besonders wichtig sind die Informationen darüber,

    wann

    die Krankheit aufgetreten ist und zu welchem Zeitpunkt
    der Versicherte den Arzt aufgesucht hat.

Info

Ziel des Fragebogens ist, herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt zu erkennen war, dass die Reise, die storniert werden soll, nicht angetreten werden konnte. Außerdem ist zu klären, ob es sich möglicherweise um eine chronische Krankheit handelt oder ob sie sich aus einer längst bekannten Vorerkrankungen entwickelt hat.

Es gibt keine bestimmten Krankheiten, die generell akzeptiert werden

Die Ausführungen des Arztes auf den Fragebogen sind Grundlage zur Einordnung des Schadenfalls bei der Versicherung. Dabei gibt es nicht ganz bestimmte Krankheiten, die jede Versicherung grundsätzlich akzeptiert. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Unterm Strich muss sich zeigen, dass die Erkrankung unvorhergesehen kam und so schwer ist, dass von dem Antritt der Reise aus ärztlicher Sicht dringend abgeraten wird.

Achtung Kostenfalle

Nicht jeder Arzt stellt eine solche Bescheinigung kostenfrei aus. Denn je nach Umfang der zu liefernden Informationen kommt auf den Arzt ein erheblicher Zeitaufwand zu. Das Erstellen der Bescheinigung ist keine Kassenleistung und kann deshalb durchaus privat abgerechnet werden. Verbraucher, die sich davor schützen wollen, klären den Punkt im Vorfeld mit dem Arzt, um nicht hinterher böse überrascht zu werden.

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