Reisekrankenversicherung Vergleich: Darauf sollten Verbraucher unbedingt achten

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Die wohlverdiente Urlaubsreise stellt für viele Menschen ein Highlight während des arbeitsreichen Jahres dar. Ganz gleich, wohin die Reise gehen soll, ob das Ziel im In- oder Ausland liegt, schon bei der Planung stellt sich Heiterkeit ein. So sehr sich die Reisenden auf die freie Zeit freuen, so schnell können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die besondere Reaktionen erfordern. Unfälle oder Krankheitsbilder können geradewegs vor der Abreise oder plötzlich am Zielort passieren. Bei einer notwendigen Stornierung der Reisebuchung, im Falle eines Reiseabbruchs oder beim Bedarf medizinischer Versorgung am Urlaubsort kann eine Reisekrankenversicherung vor hohen Ausgaben schützen.

Inhaltsverzeichnis

  • Definition Reisekrankenversicherung
  • Bedingungen für Reisekrankenversicherungen
  • Leistungen von Reisekrankenversicherungen

Definition Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherungen sind sinnvoll für alle Reisende, die einen Urlaubsaufenthalt in fremden Ländern planen. Wer im deutschen Inland oder europäischen Nachbarländern Urlaub macht, profitiert als gesetzlich versicherte Person von den gesetzlichen Krankenversicherungen. Krankenversicherungen aller Länder Europas, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, sind verpflichtet, entstehende Krankheitskosten zu erstatten. Das heißt beispielsweise, dass eine notwendige ärztliche Behandlung in Spanien genauso stattfinden würde wie in Deutschland. Wird allerdings für den Patienten ein Rücktransport nach Hause erforderlich, zahlt die Kasse diesen nicht. In Ländern außerhalb Europas müssen Urlauber eventuelle Krankenhausaufenthalte und Behandlungskosten selber bezahlen. Bei einer solchen Urlaubsreise ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Wer sich privat krankenversichert, sollte vor der Abreise prüfen, ob sein Versicherungsschutz für den Urlaub oder Auslandsaufenthalt ausreicht. Etliche Privatversicherungen enthalten einen vollen Schutzumfang auch für das Ausland. Einige Tarife entbehren jedoch der Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport.

Tipp

Welche Länder ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland vereinbart haben, erfahren Reisende online auf den Webseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist, sondern privat, sollte seine Privatversicherung überprüfen, ob eine zusätzliche Reisekrankenversicherung für Auslandsreisen vonnöten ist.

Info

Gesetzliche Krankenversicherungen, die ärztliche Behandlungen im Inland und europäischen Ländern übernehmen, erstatten selbst medizinisch notwendige Rückführungen von Patienten nicht. Wer ein Urlaubsziel in weit entferntem Ausland wählt, von wo ein Rücktransport hohe Kosten verursacht, sollte eine Reisekrankenversicherung abschließen.

Bereits bei der Urlaubsplanung und Festlegung der Reisedestination sollten Touristen eine Überlegung für eine Reisekrankenversicherung anstellen. Gerade im Ausland, insbesondere in sogenannten Drittländern, gibt es vor Ort zwar medizinische Leistungen, ihr Standard ist jedoch mit der deutschen Medizin nicht zu vergleichen. Hygienische Verhältnisse, wie sie in Deutschland üblich sind, gibt es zuweilen im Ausland nicht. Auch die technische Ausstattung lässt unter Umständen eine effiziente und punktgenaue Behandlung gar nicht zu. Aus diesen Punkten ergibt sich das Fazit, dass eine ärztliche Behandlung vor Ort nicht immer sinnvoll und gesundheitsförderlich ist. Schon vor der Abreise sollten Urlauber bedenken, ob sie im Falle eines medizinischen Notfalls nicht besser zuhause behandelt werden möchten. Dann würde als Konsequenz eine Rückführung nach Deutschland im Krankheitsfall unabdingbar.

Bedingungen für Reisekrankenversicherungen

In der Gesamtheit ist es möglich, jegliche Reiseversicherung sowohl für eine einzelne versicherte Person als auch für eine ganze Familie abzuschließen. Viele Versicherungsanbieter haben Singletarife und Familienpreise im Angebot. Eine Reisekrankenversicherung kann ein Urlauber spontan kurz von Antritt der Reise noch vereinbaren. Ein Versicherungsabschluss ist jedoch auch als Jahresversicherung oder quartalsweise möglich.

Verschiedene Versicherungen bieten Optionen für Reisekrankenversicherungen:

  • Laufzeit weniger als acht Wochen,
  • Versicherungsschutz bis zu einem Kalenderjahr,
  • Versicherungsdauer länger als ein Jahr,
  • Dauerhafter Versicherungsschutz für viele Jahre bis immer.

Eine Reisekrankenversicherung ist nicht nur interessant für Familien oder Alleinreisende, die einen zwei- oder dreiwöchigen Ferienaufenthalt planen. Reisekrankenversicherungen können hilfreich sein für

  • Langzeitreisende und Weltenbummler,
  • Entsandte und Diplomaten,
  • Auswanderer,
  • Senioren und Ruheständler,
  • Austauschschüler, Studenten oder Doktoranden,
  • Animateure und Reiseleiter,
  • freiwillige Helfer im Ausland.

Wer seinen Urlaub als Pauschalreise im Internet oder einem Reisebüro bucht, kann direkt bei der Reservierung eine entsprechende Krankenversicherung mit abschließen. Das ist in der Regel die einfachste Herangehensweise. Grundsätzlich ist es jedoch kein Problem, eine Reisekrankenversicherung nachträglich zu einer Reisebuchung abzuschließen. Auch den Versicherungsabschluss erledigen Urlauber bequem von daheim in wenigen Minuten im Internet.

Es gibt äußerst viele Angebote an Reisekrankenversicherungen. Interessenten sollten die Konditionen genau studieren. Von Anbieter zu Anbieter variieren die Besonderheiten, welche Kosten übernommen werden und welche nicht. Hinzu kommt, ob die Versicherung Behandlungskosten zu 100 % oder weniger trägt. Der Preis für eine Versicherung sollte nicht entscheidend für den Abschluss sein. Die Bedingungen sind ausschlaggebend. Meist hängt es an wenigen Worten im Versicherungsvertrag, ob die Versicherung im Ernstfall Kosten erstattet oder nicht. Viele Versicherungen behalten sich auch für die kurze Dauer einer Reise vor, Behandlungskosten zu erstatten im Falle von bestehenden Vorerkrankungen. Wer beispielsweise regelmäßig an die Dialyse muss, erkundigt sich ganz genau, ob eine Versicherung die entsprechenden Maßnahmen am Reiseziel übernimmt.

Ausgeschlossen von Versicherungsleistungen sind oftmals ebenso

  • seelische und geistige Störungen,
  • Untersuchungen und Behandlungen in Verbindung mit einer Schwangerschaft und möglichen Entbindung,
  • vorsätzlich verursachte Krankheitsbilder, zum Beispiel durch den übermäßigen Konsum illegaler oder legaler Rauschmittel.

Leistungen von Reisekrankenversicherungen

Nicht nur die Preise und Bedingungen für Reisekrankenversicherungen liegen teils weit auseinander. Auch die Leistungen unterscheiden sich gelegentlich erheblich. Einige Anbieter haben verschiedene Selbstbehalte im Angebot. Andere Tarife beinhalten Mindestprämien, bestimmte Kündigungsfristen oder Laufzeiten sowie spezielle Altersgrenzen. Das individuelle Angebot für eine Reisekrankenversicherung sollte unbedingt folgende Aspekte enthalten:

  • Deckung der Kosten bei akuten medizinischen Behandlungen durch Unfälle und Krankheiten sowie
  • Übernahmen der Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport weltweit.

Einige Versicherungen bieten zudem die Mitversicherung von sogenannten Heimaturlauben, die Versorgung auch bei akuten Erkrankungen sowie die Erstattung von Kosten bei Vorsorgeuntersuchungen.

Tipp

Nicht alle Reisekrankenversicherungen schließen nur unvorhergesehene Krankheiten und Unfälle ein. Manche Versicherungen erstatten auch finanzielle Auslagen im Ausland für vorab bereits diagnostizierte Erkrankungen bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen. Der Versicherungsumfang bestimmt den Preis mit.

Eine Reisekrankenversicherung sollte eine akute medizinische Versorgung sowohl ambulant als auch stationär einschließen. Die Details einer Versicherung sind dabei unterschiedlich kundenfreundlich. Es gibt Versicherungen, die zahlen erst, wenn ein Krankenhausaufenthalt im Ausland mehr als 14 Tage lang andauert. Benötigte Heilmittel und Medikamente sowie auch Verband- und Operationsmittel sollten bis hin zum Rettungsflug aufgeführt sein. Dabei ist im Kleingedruckten zu beachten, ob es sich im Notfall um lebensbedrohliche Umstände handeln muss oder nicht. Einige Versicherer bedingen die genaue Feststellung der medizinischen Notwendigkeit zur Erstattung von Rücktransportkosten. Reisende sollten sich außerdem nicht vor der Klausel scheuen, dass eine Rückführung im Todesfall erstattet wird. Sollte wider Erwarten ein solcher Fall eintreten, sind Urlauber froh, wenn sie sich nicht allein um alle Angelegenheiten kümmern müssen sondern vor Ort professionelle Hilfe erhalten. Was eine Reisekrankenversicherung den Versicherungsnehmer kostet, hängt vom Umfang der Versicherungsleistungen ab. Zudem ist die maximale Versicherungshöhe ausschlaggebend. Als Faustregel gilt, dass die günstigste Versicherung vorwiegend die eingeschränkteste Leistung bietet. Eine preiswerte Reisekrankenversicherung schließt die Übernahme von Kosten bei chronischen Erkrankungen, Schwangerschaften und kieferorthopädischen Therapien in aller Regel aus.

Tipp

Die Klausel „weltweiter Schutz“ in einer Reisekrankenversicherung besagt, dass es unwichtig ist, in welches Land Urlauber reisen. Die entsprechende Kostenübernahme für ärztliche Maßnahmen bei Krankheiten, Unfällen oder Krankenrücktransporte bis hin zu Todesfällen gilt für jedes Land.

Nur vereinzelt übernehmen gesetzliche Krankenkassen einen Zahnarztbesuch im Ausland. Reisende, die eine zahnmedizinische Behandlung am Urlaubsort benötigen, profitieren in diesem Fall von einer Reisekrankenversicherung. Zusätzlich zur Einschränkung im Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung kommt die Tatsache, dass in vielen Ländern, die begehrte Urlaubsdestinationen sind, im Allgemeinen kein Versicherungsschutz für Zahnarztbesuche existiert. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise die USA und Thailand. Hier bezahlen einheimische Patienten ihre Rechnungen immer direkt. Bei Touristen gibt es keine Ausnahme. Eine Reisekrankenversicherung, die zahnärztliche Leistungen abdeckt, erstattet die entstehenden Behandlungskosten bei Zahnschmerzen beziehungsweise in Notfällen.

Tipp

Bei Reisen in Länder, wo jeder für Zahnarztbehandlungen privat zahlen muss, ist der Abschluss einer entsprechenden Reisekrankenversicherung vernünftig. Wer sich im Ausland aktiv medizinisch behandeln lassen möchte, beispielsweise um Zahnersatz günstig zu realisieren, muss diese Behandlung normalerweise selbst finanzieren.

Info

In manche Länder dürfen Touristen nur dann einreisen, wenn sie ein gültiges Visum für die angedachte Aufenthaltsdauer vorlegen. Für Russland und Weißrussland müssen Reisende zur Genehmigung des notwendigen Visums einen aktuell geltenden Auslandskrankenschutz nachweisen. Beim Auswärtigen Amt erhalten Reisende weiterführende Informationen.

Sicher und unbeschwert bewegen sich Urlauber außerhalb der Schengen-Staaten mit einer Reisekrankenversicherung. Eine solche Versicherung bietet Schutz auch in Ländern wie Ägypten oder Tunesien, wo die gesetzliche europäische Krankenversicherung nicht greift. Wer das finanzielle Risiko bei unerwarteten Krankheiten oder Unfällen im Ausland absichert, kann sich auf eine erholsame und ungezwungene Zeit einstellen. Trotzdem machen auch innerhalb Europas Reisekrankenversicherungen Sinn. Denn selbst in Spanien oder der Türkei kommt es manchmal vor, dass gesetzlich krankenversicherte Urlauber wie Privatpatienten behandelt werden. Im Anschluss an die Therapie müssen sie ihre Rechnung selbst bezahlen. Wenn ein Krankenhaus oder Arzt nicht nach der europäischen Versicherungskarte fragt beziehungsweise nur privat behandelt, dann erstattet eine Reisekrankenversicherung für das Ausland die Kosten sogar innerhalb von Europa. Da niemand vor Unfällen oder Krankheit gefeit ist, sind Reisekrankenversicherungen nicht nur für Urlauber sondern auch für geschäftlich Reisende angemessen.

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