Was ist eine Auslandskrankenversicherung / Reisekrankenversicherung?

Leistungsumfang, Konditionen und Laufzeit vor Abschluss prüfen

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Im fünften Buch des sogenannten Sozialgesetzbuches (SGB V) ist für Deutschland nach dem Bundesrecht die gesetzliche Krankenversicherung geregelt. In Paragraph 28 (§18) dieses Buches ist der Begriff Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung eindeutig definiert. Eine solche Versicherung ist demnach eine private Versicherung, die Personen gegen das Risiko von Krankheiten während eines Aufenthaltes im Ausland abschließen. Dabei sind insbesondere Ausländer gemeint, die außerhalb des Geltungsbereiches vom Vertrag zur Gründung der Europäischen Union und der Vereinbarung über den Europäischen Wirtschaftsraum liegen.

Inhaltsverzeichnis

  • Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung
  • Konditionen verschiedener Reisekrankenversicherungen
  • Laufzeiten von Reisekrankenversicherungen

Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, unterliegt den Rahmenbedingungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Das heißt, mit einer üblichen Versicherungskarte gilt in den Ländern, mit denen Bundesrepublik ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat, ein Reiseversicherungsschutz im Krankheitsfall. Damit ist keinesfalls gemeint, dass eine solche Versicherung vor Krankheiten oder Unfällen schützt. Das kann sie leider nicht leisten. Eine Reiseversicherung übernimmt die Kosten von ärztlichen Behandlungen. In fast allen europäischen Ländern tragen die gesetzlichen Krankenkassen eventuell notwendig gewordene Behandlungskosten. Dennoch kann es sogar in beliebten europäischen Urlaubsreiseländern wie der Türkei oder Spanien vorkommen, dass jemand nach einem Unfall oder einer Behandlung eine Rechnung erhält und die Kosten selbst tragen muss. Wer dann keine zusätzliche Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, bleibt auf den entstandenen kosten meist sitzen. Auf eine Erstattung freut sich hingegen, wer eine Auslandskrankenversicherung in der Tasche hat. Auch wenn ein unvorhergesehenes Ereignis am Reiseziel zu einer medizinischen Versorgung führt, die der behandelnde Arzt über die Versichertenkarte abrechnet, so ist ein Krankenrücktransport nach Hause über die gesetzliche Krankenkasse niemals abgedeckt.

Tipp

Reisekranken-/Auslandsversicherungen übernehmen im Notfall die Kosten für eine medizinische Behandlung am Urlaubsort. Sie erstatten außerdem die Ausgaben, die für eine eventuelle Rückführung des Patienten in die Heimat entstehen. Gesetzliche Krankenversicherungen tragen Rückführungskosten niemals. Urlaub im Ausland sollte mit einer Versicherung geschützt werden.

Info

Auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland lesen Reisende genau nach, mit welchen Ländern Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Hier gilt zumeist der übliche Versicherungsschutz bei Arztbesuchen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wo Touristen wie Privatpatienten behandelt werden. In diesem Fall greift eine Versicherung.

Mit der Planung eines Urlaubes beginnt für viele die schönste Zeit des Jahres. Wer einen Heimaturlaub beabsichtigt, braucht in der Regel keine besonderen Vorkehrungen zu treffen. Liegt das Urlaubsziel jedoch in weiter Ferne, macht die Überlegung für eine Reisekrankenversicherung Sinn. Selbst wo gesetzliche Krankenversicherungen im Inland und europäischen Ländern die Auslagen für ärztliche Behandlungen erstatten, zahlen sie nicht die Kosten für eine medizinische notwendige Krankenrückführung des Patienten. Je weiter das Reiseziel vom Heimatort entfernt liegt, desto intensivere Kosten kann ein Heimtransport verursachen. Um diese Kosten nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfehlenswert. In Ländern außerhalb Europas stellen in aller Regel jegliche ärztliche Therapie und ein möglicher Krankenhausaufenthalt die Privatsache des Patienten dar. Speziell die USA sind dafür bekannt, dass alle Menschen einen Arztbesuch direkt bezahlen. Für die USA und andere Länder sind Auslandskrankenversicherungen demnach zweckdienlich. Eine solche Versicherung deckt im Regelfall die Kosten, die vor Ort entstanden sind.

Zusammenfassend übernimmt eine Reisekrankenversicherung

  • die Deckung von Auslagen für akute medizinischen Behandlungen durch Unfälle und Krankheiten sowie
  • die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport.

Personen, die in Deutschland nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert sind, haben möglicherweise einen vollen Schutz in ihrer Privatversicherung inklusive. Vor der Planung einer Auslandsreise sollten Privatversicherte jedoch ihre Police überprüfen, um sicherzustellen, dass eine Krankenversicherung im Ausland besteht und auch jedwede Kosten für einen Patiententransport nach Hause inklusive sind.

Tipp

Privatversicherte Deutsche prüfen vor Abreise, ob ihre Versicherung ärztliche Behandlungen im Ausland sowie Krankenrücktransporte von vornherein mit abdeckt.

Konditionen verschiedener Reisekrankenversicherungen

Für den wohlverdienten Urlaub möchten Reisende möglichst viele Risiken ausschließen. Dennoch können plötzliche Ereignisse bedingen, dass spezielle Aktionen erforderlich werden. Besonders wenn ein Unfall passiert, kurz vor der Reise oder auch am Zielort, kann die Absage oder der Abbruch notwendig werden. Dabei betreffen unvorhergesehene Vorkommnisse nicht nur Urlauber, sondern gleichermaßen Geschäftsreisende oder Auswanderer. Damit die Konsequenzen eines unangenehmen Ereignisses nicht auch noch das Portemonnaie extrem belasten, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung dienlich. Standardmäßig deckt eine Versicherung die Auslagen von Behandlungen akut auftretender körperlicher Beschwerden bis hin zu Operationen, die notwendigen Arzneien und Heilmittel sowie den medizinisch unabdingbaren Rücktransport aus dem Urlaubsland. Wie immer kommt es auch bei Reisekrankenversicherungen auf die Inhalte und den genauen Wortlaut an, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt.

Versicherungsnehmer, die eine Auslandskrankenversicherung abschließen möchten, sollten penibel beachten, welche Formulierungen ihr Versicherungsvertrag enthält. Wenn eine Versicherung „weltweit“ Gültigkeit besitzt, ist es egal, in welches Land der Versicherungsnehmer reist. Dann kann die Leistung überall abgerufen werden. Meist richtet sich nach dem Umfang der Versicherungsleistung der Preis für die Versicherung. Je umfassender der Leistungskatalog, desto teurer kann eine Police werden. Wer eine Reiseversicherung auf das einmalige konkrete Zielland beschränken möchte, kann direkt bei der Buchung der Reise den Kauf der zugehörigen Versicherungspolice mit erledigen. Wichtig ist auch die Formulierung bei der Kostenübernahme für einen Krankenrücktransport. Manche Versicherungen übernehmen Kosten nur dann, wenn der Gesundheitszustand lebensbedrohlich ist oder zumindest eine medizinische Indikation vorliegt. Andere Anbieter tragen Rückführungskosten sogar in dem Fall, dass die hygienischen Verhältnisse vor Ort oder die technische Ausstattung nicht vergleichbar mit deutschem Standard sind. Sie zahlen auch dann, wenn die effiziente und heilversprechende Weiterbehandlung nur am Heimatort gewährleistet ist. Ähnliches gilt für den Passus von Kostendeckungen bei Krankenhausaufenthalten im Ausland. Einige Versicherungen übernehmen sämtliche Auslagen, die ab dem ersten Tag anfallen. Andere zahlen wiederum erst, wenn der Krankenhausaufenthalt 14 Tage überschreitet. Sogar dann trägt manche Versicherung nur die Kosten ab dem 14. Tag, nicht jedoch auch für die Periode vorher. Im Leistungsumfang weniger Versicherungen sind ebenfalls Urlaube im Heimatland inklusive. Relevant ist unter Umständen, ob eine Auslandskrankenversicherung die Behandlung von bereits vor Reiseantritt bekannter Krankheiten am Zielort übernimmt. Manche Tarife bieten sogar dieses sowie die Übernahme von Kosten für Vorsorgeuntersuchungen im Ausland an. Wichtig sind bei Bedarfsfall auch die Optionen, ob die Versorgung von Schwangeren bis hin zur Entbindung in einer Reiseversicherung enthalten ist. Generell übernehmen nicht alle Versicherungen solche Leistungen. Ausgeschlossen von einer Leistungserstattung sind ebenso oftmals kieferorthopädische Maßnahmen sowie Therapien bei seelischen und geistigen Vorerkrankungen. Weiterhin sollten Reisende vergleichen, ob ihr Versicherungsangebot im Notfall 100 % aller angefallenen Kosten erstattet oder ob es einen Selbstbehalt beziehungsweise eine prozentuale Beteiligung gibt.

Tipp

Die Leistungen verschiedener Versicherungsanbieter für Auslandskrankenversicherungen variieren stark. Interessenten vergleichen die geltenden Bestimmungen im Detail, um das bestmögliche Angebot für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.

Laufzeiten von Reisekrankenversicherungen

Was eine Reisekrankenversicherung kostet, hängt nicht ausschließlich nur davon ab, welche Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. Ausschlaggebend ist ebenfalls, wie lange eine Versicherung bestehen soll. Außerdem gibt es Versicherungen für Einzelpersonen, sogenannte Single-Tarife oder Familienversicherungen. Bei Familienversicherungen erstreckt sich der Versicherungsschutz auf mehrere Personen. Unbedeutend ist, ob Reisende eine Versicherung erst kurzfristig vor Reiseantritt oder bereits bei der Reservierung der Reise unternehmen. Die Laufzeit für eine Auslandskrankenversicherung richtet sich nach dem Hintergrund für einen Auslandsaufenthalt. Weltenbummler oder Langzeitreisende benötigen genauso wie Studenten oder Doktoranden einen anderen Schutz als Personen, die nur zwei Wochen im Ausland bleiben möchten. Langfristige Versicherungstarife eignen sich auch für Diplomaten, Senioren im Ruhestand und freiwillige Helfer, die einige Monate oder Jahre im Ausland verweilen werden.

Eine Standard-Auslandskrankenversicherung, die für Urlauber gedacht ist, schließt zumeist einen Deckungszeitraum von sechs Wochen ein. Einige Versicherungsanbieter haben acht Wochen als Mindestversicherungslaufzeit im Angebot. Diese Policen grenzen sich ab von Reisekrankenversicherungen, die einen Auslandsaufenthalt von drei Monaten oder länger versichern. Eine Auslandskrankenversicherung ist nicht nur bei Reisebüros oder großen Reiseinternetportalen erhältlich. Sie sind ebenso verfügbar als Zusatzleistung einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder für Kreditkarteninhaber. Einige Krankenzusatzversicherungen umfassen ebenfalls einen Auslandskrankenschutz. Wer lange oder häufig verreist, egal ob dienstlich oder privat, ist mit einem dauerhaften Langzeitschutz gut beraten. Der Vergleich von Tarifkonditionen und –preisen vor Abschluss lohnt sich. Reisen in visumspflichtige Länder obliegen zum Teil besonderen Bestimmungen. Nach Russland und Weißrussland darf nur einreisen, wer ein für die Aufenthaltsdauer gültiges Visum vorzeigen kann. Das Visum können sie wiederum nur unter Nachweis einer ebenfalls gültigen Reisekrankenversicherung beantragen. So ist für eine Russlandreise immer gewährleistet, dass die Kosten für Notfallbehandlungen im Land bezahlt werden.

Tipp

Reisekrankenversicherungen sind eine gute Voraussetzung, um sich bei einem kurzen oder länger währenden Aufenthalt im Ausland unbeschwert und sicher zu fühlen. Die Laufzeit des Versicherungsschutzes hängt von Reisedauer und –häufigkeit ab.

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