Reisegepäckversicherung: finanzielle Entschädigung für verlorenes Gepäcks

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Im Sommer rückt für viele Menschen die Urlaubszeit in greifbare Nähe. Ganze Familien, Alleinreisende oder Gruppen freuen sich auf ein Highlight im Jahresverlauf. Daher ist es besonders unangenehm, wenn unmittelbar vor einer Abreise oder am Urlaubsort etwas Unvorhergesehenes passiert. Eine falsche Bewegung kann schon ausreichen, damit der Traum vom Strand- oder Wanderurlaub platzt. Es ist ärgerlich genug, wenn ein Unfall oder eine Krankheit eine Fahrt verhindern oder zum Abbruch führen. Reisende möchten in diesem Fall zumindest so wenig Geld wie nötig verlieren. Daher sichern sie sich mit speziellen Reiseversicherungen ab. Krankheit und Unfall sind die am weitesten verbreiteten Störfaktoren für eine geplante Exkursion. Schlimm ist es für etliche Menschen auch, falls ihr Gepäck bei der An- oder Abreise oder sogar während der Tour beschädigt wird oder ganz abhandenkommt. Gegen finanzielle Belastungen, die aus einer solchen Situation entstehen, schützt eine gesonderte Reisegepäckversicherung.

Inhaltsverzeichnis

  • Die Leistungen von Reisegepäckversicherungen
  • In welchen Fällen ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
  • Sonderregelungen für Reisegepäck

Die Leistungen von Reisegepäckversicherungen

Wenn ein Gepäckstück auf einer Reise Schaden nimmt oder gar verloren geht, ist das für den Betroffenen oftmals teuer und in jedem Fall mit Zeitaufwand und möglicherweise Ärger verbunden. Damit der Koffer gefunden werden kann oder die Tasche repariert wird, müssen Reisende manchmal mehrere Formulare ausfüllen und komplizierte Anträge stellen. Reisegepäckversicherungen versprechen bei solchen Gegebenheiten Schutz und rasche Hilfe. Dabei sollten Versicherungsnehmer genau überlegen, ob sich eine entsprechende Police für sie lohnt. Wie bei anderen Versicherungen, kommt es auf den genauen Wortlaut und mitunter das Kleingedruckte an, ob die Versicherung im Schadensfall Ersatz leistet. Wer beruhigt verreisen möchte, versichert sich vor Reiseantritt ausreichend. Wem das mitgeführte Hab und Gut lieb und teuer ist, für den macht eine Reisegepäckversicherung Sinn. Dabei ist es unwichtig, ob die Reise in ein fernes Land führt oder ob das Ziel nicht sehr weit vom Heimatort entfernt ist. Egal ist ebenfalls, ob es sich um eine Urlaubsreise oder eine dienstliche Fahrt handelt. Eine Reisegepäckversicherung sollte je nach Reisegrund und Reisedauer folgende Punkte einschließen:

  • Weltweiter Schutz des Gepäcks,
  • Ersatzleistung bei Abhandenkommen eines Gepäckstückes,
  • Zahlung von Beschaffungen am Urlaubsort als Substitut,
  • Schadensausgleich wenn das Gepäck durch ein Elementarereignis beschädigt wird,
  • Ersatzleistung wenn das Verschwinden des Gepäcks die Fortführung einer Reise unmöglich macht.

Info

Reisegepäckversicherungen sind nicht nur für Fernreisen sinnvoll. Auch auf einer kurzen Flugstrecke kann Gepäck verloren gehen oder beschädigt werden. Insbesondere für Geschäftsreisende ist wichtig zu wissen, dass eine Gepäckversicherung in der Regel auch dann einspringt, wenn das aufgegebene Gepäckstück bei einer Flugreise nicht am geplanten Datum am Reiseziel ankommt, sondern einen oder mehrere Tage später erst.

In welchen Fällen ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

Einen Reisegepäckschutz können Urlauber oder Geschäftsreisende für weltweite Gültigkeit in beliebiger Höhe ohne eine Selbstbeteiligung abschließen. Die Kosten für eine solche Schutzversicherung richten sich nach dem versicherten Wert. Zudem spielen die Laufzeit und ein eventueller Selbstbehalt für die Kosten einer Reisegepäckversicherung bedeutende Rollen. Die Leistungen einer Versicherung für Reisegepäck beziehen sich in allgemeinhin immer auf den Zeitwert des mitgeführten Gepäcks. Dabei machen viele Versicherungsunternehmen es den Reisenden nicht ganz einfach. Nur wer nicht fahrlässig handelt und sein Gepäck permanent im Auge hält, hat Anspruch auf eine Ersatzleistung der Versicherung, wenn der Koffer beispielsweise am Flughafen oder Bahnhof gestohlen wird. Wer sein Gepäck unbeaufsichtigt lässt und wegschaut, darf nicht mit einer Versicherungsleistung rechnen. Häufig versuchen die Versicherungen in solchen Fällen, einen Grund für eine Leistungsverweigerung zu sehen. Reisende sollten ihre Tasche zwischen die Beine klemmen, anstatt sie neben sich zu stellen. Wenn aus dieser Position heraus ein Diebstahl passiert, zahlt eine Reisegepäckversicherung den Schaden garantiert. Wer mit einem Laptop als Handgepäck verreist, muss diesen beispielsweise sogar mit in die Zugtoilette nehmen, sonst springt die Versicherung bei einem Verlust nicht ein. Eine Reisegepäckversicherung lohnt sich dann, wenn der Urlauber seine Gepäckstücke einfach und bequem transportieren und beaufsichtigen kann. Besondere Vorsicht ist für Eltern oder Großeltern geboten, die mit Kindern verreisen. Wenn sie einen Koffer absetzen, um zum Beispiel dem Kleinkind zu trinken zu geben oder es anderweitig zu versorgen, sollten sie trotzdem ein wachsames Auge auf das Gepäckstück haben. Es kann im Zweifel zu Auseinandersetzungen mit der Reisegepäckversicherung kommen, die allerdings solche Situationen als Ausnahmen vielfach anerkennen und für Schäden aufkommen.

Tipp

Um Komplikationen für Ersatzleistungen im Schadensfall zu vermeiden, verhalten sich Reisende mit ihrem versicherten Gepäck genauso, wie es in der Police vereinbart ist. Viele Versicherer nutzen konkrete Vorgaben, auf welche Weise das Gepäck mitzuführen ist und in welchem konkreten Fall ein Leistungsanspruch besteht.

Um eine Schadensersatzleistung zu erhalten, wenn wertvolles oder einmaliges Gepäck während einer Flugreise abhandenkommt, ist der Abschluss einer Gepäckversicherung empfehlenswert. Auch wenn ein Gepäckstück im Flieger oder beim Be-/Entladen Schaden nimmt, greift die Versicherung. Das ist interessant für Reisende, die

  • eine individuelle Sportausrüstung wie Surfbrett oder Golftasche mitführen möchten,
  • ihre Fotokamera oder Computertechnik am Zielort benötigen,
  • besondere persönliche Bedürfnisse haben wie chronisch Kranke, die Medikamente oder andere Gegenstände brauchen,
  • wichtige Dokumente für Verträge oder ähnliches transportieren müssen.

Info

Wer kein extrem teures Gepäck mitnimmt, das auf einer Flugreise verloren geht, kann bei deutschen und europäischen Airlines eine Erstattung von 1.400 Euro erwarten. Manche Airlines übernehmen sogar den Kauf einer Grundausstattung am Zielort. Eine gesonderte Reisegepäckversicherung ist dann nicht zwingend erforderlich.

Reisende, die eine Bustour unternehmen, erhalten lediglich bei einem Unfall oder durch Fahrlässigkeit des Busfahrers eine Entschädigung, wenn ihr Gepäck Schaden nimmt. Meist erstatten Busunternehmen Kosten in Höhe bis zu 1.200 Euro pro Person oder Gepäckstück. Für eine längere Busreise ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll, denn der Schutz über den Veranstalter ist sehr eingeschränkt. Ohne eine Reisegepäckversicherung bei einer Bahnfahrt dürfen Bahnreisende mit einer pauschalen Ersatzleistung von 380 Euro rechnen, wenn ihr Koffer weg ist und keine Quittung für den Inhalt vorliegt. Ein bei der Bahn separat gebuchter Gepäckservice erhöht die Leistungsgrenze auf circa 1.500 Euro. Diese Bedingungen gelten ohne eine gesonderte Gepäckversicherung. Schiffsreisen verhalten sich versicherungstechnisch ähnlich wie Busreisen: Eine Reederei leistet nur bei nachgewiesener eigener Verschuldung für abhanden gekommenes oder beschädigtes Gepäck. Für Schiffsreisen sind Reisegepäckversicherungen daher vorteilhaft.

Sonderregelungen für Reisegepäck

Nicht nur wer am Flughafen oder Bahnhof das Reisegepäck aus den Augen lässt, kann im Falle eines Diebstahls trotz Versicherung leer ausgehen. In südlichen Urlaubsländern sollten Touristen in der Öffentlichkeit keinen Schmuck tragen. Kameras und Taschen sollten nicht locker über die Schulter gehängt werden. Davon profitieren die berüchtigten Rollerfahrer- oder Radler-Räuber. Wertvolles Tagesgepäck, inklusive Geldbeutel und Ausweispapiere müssen für unverzüglichen Versicherungsersatz möglichst am Körper befestigt sein. Wer das Kleingedruckte seiner Reisegepäckversicherung nicht respektiert, kann Probleme bei der Schadensregulierung bekommen. Eine Gepäckversicherung ist für viele Reisende ebenso sinnig wie eine Reiserücktrittsversicherung. Wenn das Gepäck komplett weg ist und die Reise nicht fortsetzbar ist, können Stornokosten oder Umbuchungspauschalen anfallen. Kurz vor der Reise oder direkt am Zielort, machen solche Kosten schon mal bis zu 90 % der ursprünglichen Reisekosten aus. Um auf diesen Auslagen nicht auch sitzen zu bleiben, ist die Kombination von Gepäck- und Rücktrittsversicherung zweckmäßig. Gerade wer eine extrem teure Reise gebucht hat, sollte diese Versicherungen in Erwägung ziehen.

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