Reiseversicherung für ausländische Gäste in Deutschland und dem Schengen-Raum

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Der richtige Versicherungsschutz ist immer einer der wichtigsten Punkte, wenn es an die Planung einer Reise geht. Schließlich möchte man in einem fremden Land gut abgesichert sein, falls es zu einem Unfall oder einer Erkrankung kommt und nicht auf den Behandlungskosten, die je nach Land sehr hoch sein können, sitzen bleiben.

Wenn Sie nun Gäste aus dem Ausland erwarten, benötigen diese häufig eine sogenannte Incoming-Versicherung, um überhaupt ihr Visum zu erhalten. Da mit einem Visum für Deutschland auch die gesamte Europäische Union bereist werden kann, muss diese Versicherung gewissen Anforderungen entsprechen.

Mit einer Incoming-Versicherung können folgende Besuchergruppen ausreichend versichert werden:

  • Studenten
  • Sprachschüler
  • Geschäftsreisende
  • Privatpersonen
  • Gastwissenschaftler
  • Au-Pairs

Zwar sind Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht üblich, falls die ausländischen Gäste aber durch verschiedene Länder Europas reisen, die Teil der Europäischen Union oder des Schengen-Raums sind und doch mal nach ihren Papieren gefragt werden, können sie mit dem Nachweis der Incoming-Versicherung jedes Land problemlos betreten.

Kein Versicherungsabschluss ohne Vergleichen

Für Reiseversicherungen für ausländische Gäste gibt es viele Anbieter. Es lohnt sich zu vergleichen und das Angebot herauszusuchen, das die Bedürfnisse am besten abdeckt. So gibt es Langzeitversicherungen, die bis zu fünf Jahre gültig sind, Versicherungen, die nur für wenige Tage abgeschlossen werden können, Gruppentarife, Einzelversicherungen und vieles mehr.

Dabei können nicht nur die Behandlungskosten im Krankheitsfall versichert werden, sondern auch das Reisegepäck oder andere unvorhergesehen Zwischenfälle, für die eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist. Reisegepäck- oder Haftpflichtversicherungen sind aber nicht zwingend notwendig, um ein Visum zu erhalten, das bezieht sich in der Regel nur auf die Krankenversicherung.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, benötigen bei Heimatbesuchen entsprechenden Versicherungsschutz

Nicht nur Gäste aus dem Ausland können die Incoming-Versicherung abschließen. Auch deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Ausland haben, können eine Reiseversicherung für Deutschland abschließen, falls sie zum Beispiel in der alten Heimat Freunde oder Verwandte besuchen wollen oder Dinge zu regeln haben. Schließlich haben sie nach ihrer Auswanderung dann schon länger keinen Krankenversicherungsschutz mehr in Deutschland, wollen aber natürlich auch gut abgesichert sein. Die Versicherung aus dem neuen Land, in dem sie wohnen, reicht dann nicht aus, um eventuelle in Deutschland entstehende Behandlungskosten zu tragen, weshalb der Abschluss einer Versicherung unabdingbar ist.

Einige Aspekte sollten beim Versicherungsabschluss unbedingt berücksichtigt werden

Altersgrenze: Wichtig zu beachten ist, dass die meisten Versicherungsgesellschaften Altersobergrenzen haben, so können Personen ab einem gewissen Alter (meist zwischen 65 und 75 Jahren) nicht mehr versichert werden oder die Versicherung wird ab einem gewissen Alter deutlich teurer.

Selbstbeteiligung: Je nach Tarif kann eine Selbstbeteiligung anfallen. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist dabei verschieden, wird aber in der Versicherungspolice immer ausgewiesen.

Laufzeit: Es kann passieren, dass sich Pläne unerwartet ändern. Falls eine für ein Jahr geplante Reise vorzeitig beendet wird oder ein geplanter zweiwöchiger Aufenthalt verlängert werden soll, bieten viele Versicherungen flexible Laufzeiten. So können Verträge unter Umständen verlängert werden oder bei einer vorzeitigen Beendigung der Reise werden Beiträge zurückerstattet, sofern die Versicherung über die vorzeitige Beendigung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurde. Es ist in jedem Falls wichtig, sich rechtzeitig über die Laufzeit der Krankenversicherung zu informieren und ob es gegebenenfalls maximalen Laufzeiten gibt, die nicht überschritten werden können.

Abrechnung: Erfolgt die Abrechnung pro Tag oder auf Wochen- oder Monatsbasis? Sich über die Abrechungsweise der Versicherung im Vorfeld zu informieren macht Sinn, um gerade bei kurzfristigen Aufenthalten die richtige Versicherung auszuwählen, die nicht unnötig teuer ist, da sie auch noch über den eigentlichen Aufenthaltszeitraum hinaus gilt.

Gültigkeit: Wollen die ausländischen Gäste nur Deutschland besuchen oder auch noch andere Länder der EU oder des Schengen-Raums? Die Gültigkeitsländer der Versicherung zu beachten, ist unerlässlich.

Rechtzeitiger Vertragsabschluss: In der Regel muss die Krankenversicherung bereits vor dem Auslandsaufenthalt der ausländischen Gäste abgeschlossen werden, um dann ab dem ersten Tag zu greifen. Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die einen späteren Abschluss noch zulassen, also wenn die Besucher bereits in Deutschland eingetroffen sind. Je nach Versicherung ist ein Abschluss sogar noch bis zu 31 Tage, nachdem die Besucher in Deutschland angekommen sind, möglich.

Weiterer Versicherungsschutz: Häufig kann eine Krankenversicherung gleich im Paket mit anderen Versicherungen abgeschlossen werden. Ob Haftpflicht- , Gepäck-  oder Unfallversicherung – klären Sie mit Ihren ausländischen Gästen rechtzeitig, wie umfassend der Schutz ausfallen sollte, den sie sich wünschen.

Wie teuer ist eine Krankenversicherung für Besucher aus dem Ausland?

Die Preise für eine Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland und dem Schengen-Raum beginnen bei 1,10 € am Tag. Je nach Anbieter, Leistungsumfang, Leistungsdauer und Flexibilität des Tarifs können die Preise auf über 2,50 € am Tag klettern. Grundsätzlich ist es aber recht günstig, Besucher aus dem Ausland zu versichern, erst recht, wenn sie nur für ein paar Tage da sind.

Wichtig ist darauf zu achten, dass die Versicherung auch einen Rücktransport mit beinhaltet, sodass im Ernstfall die Überführung ins Heimatland von der Versicherung übernommen wird.

Wer schließt die Krankenversicherung ab?

Nicht nur die Besucher können die Krankenversicherung selber abschließen, sondern auch der einladende kann sich um die Police für seine Gäste kümmern und den Vertragsabschluss übernehmen. Die Gäste müssen sich dann um ihre Versicherungen keine Gedanken mehr machen und können ihren Aufenthalt genießen.

Falls der geplante Aufenthalt sich verlängert…

Wen es an die Verlängerung eines Visums geht, müssen Gäste aus dem Ausland ihre Auslandskrankenversicherung wieder vorweisen. Für den Fall, dass die Versicherung mit dem Visum auslaufen würde, muss eine neue abgeschlossen werden, damit auch das Visum wieder bewilligt werden kann.

Alternativ können sich Gäste aus dem Ausland, die wissen, dass sie die nächsten Jahre zum Studieren oder Arbeiten in Deutschland bleiben werden, auch bei einer deutschen Krankenversicherung anmelden. Die Kosten sind dann in der Regel höher, da die Versicherten wie alle anderen gesetzlich versicherten Bürger in das Sozialsystem einzahlen. Dafür sind allerdings auch alle Vorsorgeuntersuchungen abgedeckt und es muss bei Versicherungsleistungen nicht in Vorkasse getreten werden. Handelt es sich um einen Job in Deutschland als Expat, ist die Krankenversicherung in der Regel eh schon über den Arbeitgeber in Deutschland oder über die Firmenzentrale in der Heimat geregelt.

Zusätzliche Versicherungen

Haftpflichtversicherung

Neben einer Krankenversicherung bietet sich auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung an, falls diese nicht eh schon vorhanden ist und international gilt. Falls aus Versehen und ohne Vorsatz etwas passiert, das einen materiellen oder personellen Schaden anrichtet, könnten die ausländischen Gäste für die Begleichung dieses Schadens in die Verantwortung genommen werden. Das kann sehr teuer werden. Mit einer Haftpflichtversicherung ist der Besucher aus dem Ausland jederzeit gut geschützt.

Gepäckversicherung

Eine Gepäckversicherung abzuschließen kann dann Sinn machen, wenn teures Equipment mitgeführt ist, dessen Verlust einen immensen finanziellen Schaden bedeuten würde. Wer mit „normalem“ Gepäck reist, muss nicht zwingend eine Gepäckversicherung abschließen, da diese in der Regel recht teuer ist und speziellen Konditionen unterliegen. So wird der Wert von geklautem oder verloren gegangenem Gepäck in der Regel nur dann erstattet, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verlust nicht vorsätzlich erfolgt ist beziehungsweise im Fall von Diebstahl die Gegenstände aus einem verschlossenen Raum entwendet wurden. Dies nachzuweisen ist meist schwierig.

Unfallversicherung

Auch eine Unfallversicherung für ausländische Gäste kann Sinn machen, um sich vor den finanziellen und möglicherweise langwierigen Folgen eines Unfalls zu schützen. Auch hier gibt es bei vielen Versicherungsgesellschaften Pakete, die Unfall- und Krankenversicherung direkt in einem anbieten. Häufig sind die Pakete günstiger als der einzelne Abschluss.

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