Reiseunfallversicherung: Sicherheit und Schutz bei Unfällen auf Reisen im In- und Ausland
Deutsche Touristen verreisen äußerst gerne. Ob Kurzurlaub oder Jahresurlaub, Dienstreise oder ein Studienaufenthalt – Reisende sollten bei ihrer Planung stets bedenken, dass sie sich für die Zeit der Fahrt richtig und vollständig absichern. Spezielle Reiseversicherungen dienen dazu, Risiken, insbesondere finanzieller Art, bei Auslandsaufenthalten abzudecken. Ganz gleich, wohin die Reise gehen soll – Unfälle, Krankheit, Diebstahl oder Verlust des Reisegepäcks können überall auf der Welt passieren. Eine treffliche Reiseversicherung schützt in einem solchen Fall vor unerwarteten und zum Teil immensen Kosten. Je nachdem, welchen Charakter die Reise nehmen soll, denken Urlauber zuerst an den Gesundheitsschutz und dann an die Versicherung von Eigentum und Sachgegenständen. Eine Reiseunfallversicherung ist für manche Trips unerlässlich.
Inhaltsverzeichnis
- Spezifizierung Unfallversicherung ó Reiseunfallversicherung
- Wann und für wen ist eine Reiseunfallversicherung vorteilhaft?
- Begriffsbestimmung Unfall
Spezifizierung Unfallversicherung <=> Reiseunfallversicherung
Unvorhergesehene Ereignisse sind insbesondere während der Urlaubszeit ärgerlich. Zu dem Ärger gesellt sich häufig ein finanzieller Aufwand. Dieser ereilt Betroffene bei einer plötzlichen Erkrankung am Zielort oder bei einem Unfall unmittelbar vor der Abreise. Egal, ob die Reise storniert oder sogar abgebrochen werden muss, in jedem Fall können für den Urlauber hohe Folgekosten entstehen. Häufig kostet sogar eine ärztliche Hilfe im Ausland bares Geld. Reiseversicherungen helfen, die finanziellen Konsequenzen von solchen Umständen im überschaubaren Rahmen zu halten. In Deutschland gibt es für die Bürger eine gesetzliche Unfallversicherung, die GUV. Diese Versicherung ist ein Teil der geltenden gegliederten Sozialversicherung. Der vornehmliche Zweck der GUV besteht darin, Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle sowie arbeitsbedingte Gefahren für die Gesundheit zu verhüten. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die GUV bemüht, die berufliche Leistungskraft sowie die allgemeine Gesundheit des Versicherten wieder herzustellen. Die rechtliche Grundlage für die GUV bildet das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches, auch SGB VII. Das Unfallversicherungsgesetz geht bis zu Zeiten Bismarcks zurück, der im Jahr 1884 die Sozialgesetzgebung festschrieb.
Info
In Deutschland unterliegen Bürger einer gesetzlichen Unfallversicherung, die Bismarck bereits im Jahre 1884 einführte. Bestandteil der GUV sind Leistungen im Falle von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Die GUV mildert arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und stellt im Versicherungsfall die berufliche Arbeitskraft des Versicherten wieder her.
Versicherungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung an versicherte Personen sind in erster Linie medizinische und berufsfördernde Leistungen, die zur Rehabilitation dienen. Hinzu kommt die Zahlung von Lohnersatzleistungen oder Entschädigungsleistungen. Hierzu zählen beispielsweise
- Verletztengeld,
- Verletztenrente und
- Hinterbliebenenrente.
Eine medizinische Behandlung oder Therapie gilt im Zusammenhang mit der GUV als Sachleistung. Behandelnde Ärzte adressieren ihre Rechnungen direkt an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Auf diese Weise kann der Patient sich voll und ganz auf seine Rehabilitation konzentrieren. Von der GUV versicherte Unfälle müssen in einem Zusammenhang mit der versicherten ausgeführten Tätigkeit stehen. Unfälle, die dem generellen Lebensrisiko zuzuordnen sind, werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Häufig ist auch die gesetzliche Unfallrente zu gering, um den Lebensunterhalt langfristig zu sichern. Daher sichern viele Menschen die finanziellen Konsequenzen eines Unfalls, der jederzeit und überall geschehen kann, mit einer privaten Unfallversicherung ab. So sind Verbraucher auch in ihrer Freizeit bei einem Unfall vor großen finanziellen Einschnitten geschützt.
Info
Um nicht nur im Berufsleben, sondern auch in der Freizeit vor Unfällen und deren finanzieller Folgen geschützt zu sein, schließen etliche Verbraucher zusätzlich zur GUV eine private Unfallversicherung ab. Eine private Unfallversicherung erbringt bei einem Unglück die individuell vertraglich vereinbarte Leistung.
Weil private Unfallpolicen zu den am meisten gefragten Versicherungen überhaupt gehören, gibt es zahllose Versicherungen mit einer schier endlosen Auswahl an Konditionen, Tarifen und Extras.
Tipp
Tatsächlich ereignen sich unzählige Unfälle im Haushalt. Daher ist eine private Unfallversicherung für jedermann dienlich. Nicht nur wer riskante Sportarten betreibt oder gefährlichen beruflichen Tätigkeiten nachgeht, sollte eine private Unfallversicherung abschließen.
Eine Reiseunfallversicherung erweitert den gesetzlichen oder privaten Unfallschutz für finanzielle Risiken im Ausland. Insbesondere Urlauber, die in der Ferienzeit außergewöhnlichen Aktivitäten nachgehen wollen oder risikobehaftete Sportarten ausüben möchten, gehen mit einer Reiseunfallversicherung auf Nummer sicher.
Wann und für wen ist eine Reiseunfallversicherung vorteilhaft?
Eine Reiseunfallversicherung empfiehlt sich für alle Reisenden, die keinen privaten Unfallversicherungsschutz genießen. So sind sie zumindest für die Zeit eines Aufenthaltes im Ausland vor den Folgeschäden finanzieller Art durch einen Unfall, den sie erlitten haben, geschützt. Wer bereits neben der GUV eine private Unfallversicherungspolice besitzt, prüft vor Antritt einer Reise, ob die Versicherung weltweit gilt. Bei etlichen Policen für Unfälle ist das der Fall. Wenn eine Versicherung Unfälle in jedem Land absichert, ist im Detail zu klären, ob sie Schäden aus den konkreten Sportarten, die ein Urlauber plant, ersetzt. Dazu sollten Reisende das Kleingedruckte in ihrer Unfallversicherungspolice nachlesen. Nicht immer sind
- Taucher,
- Windsurfer,
- Kitesurfer,
- Kletterer,
- Skipper,
- Skifahrer,
- Snowboarder,
- Mountainbiker oder
- Reitsportler
im Umfang ihrer bereits existenten Unfallversicherung ausreichend versichert.
Tipp
Sowohl bei einer bestehenden privaten Unfallversicherung als auch bei einer extra abgeschlossenen Reiseunfallversicherung sollten Extremsportler genau darauf achten, dass ihre gewählte Sportart im Vertrag ausdrücklich inkludiert ist. Ob eine Versicherung im Versicherungsfall zahlt, hängt stets vom genauen Wortlaut der Police ab.
Eine Reiseunfallversicherung ist auch dann zusätzlich zu einer gegebenen privaten Unfallversicherung nützlich, wenn das abgesicherte Risiko eine kleinere Leistung umfasst, so dass der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag relativ gering ausfällt. Der Leistungsumfang und die Summe, die im Versicherungsfall maximal von der Versicherung zu zahlen ist, bestimmen den Tarif, den der Versicherungsnehmer zahlen muss. Wer seine laufenden Kosten überschaubar hält, ist für einen Skiurlaub mit einer weiterführenden Reiseunfallversicherung sinnvoll ausgerüstet.
Begriffsbestimmung Unfall
Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine versicherte Person unfreiwillig durch ein unerwartet von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Schädigung der eigenen Gesundheit erleidet. Statistisch betrachtet sind die häufigsten Ereignisse für Unglücke mit Körperschäden
- Stürze,
- Verkehrsunfälle,
- Sportunfälle,
- Verbrennungen sowie
- Stich- oder Schnittverletzungen.
Als Unfallursache gilt oftmals menschliches Versagen oder eine menschliche Fehlhandlung. Wissenswert für aktive Sportler ist, dass es sich ebenfalls um einen Unfall handelt, wenn durch eine erhöhte Kraftaufwendung an Wirbelsäule oder Gliedmaßen ein Gelenk ausrenkt oder Kapseln, Muskeln, Bänder und Sehnen zerren oder gar reißen. Je nach Kondition übernimmt eine Reiseunfallversicherung standardmäßig die Zahlung von vereinbarten Versicherungssummen
- bei Invalidität und
- Tod oder
- für Bergungskosten.
Manche Unfallversicherer erweitern ihr Angebot um die Zahlung einer bestimmten Rente im Fall von Berufsunfähigkeit oder für Hinterbliebene. Reiseunfallversicherungen gibt es für Alleinreisende, Kinder oder Gruppen. Der Versicherungsschutz orientiert sich an den Reisedaten und gelegentlich auch am Reisepreis. Eine Unfallversicherung für Reisen ergänzt durch ihre finanziellen Leistungen im Falle eines Unfalls während eines Auslandsaufenthaltes andere Reiseversicherungen rational. Einige Versicherer offerieren Gesamtpakete, die eine Reisekrankenversicherung, eine Reiserücktritts-/-abbruchversicherung sowie die passende Unfallversicherung beinhalten.