Welche Gründe sprechen für eine Reiserücktrittsversicherung? Was zwischen Reisebuchung und Reiseantritt passieren kann
Es gibt viele Gründe, die für eine Reiserücktrittsversicherung sprechen. Sie sind deckungsgleich mit den Gründen, die Verbraucher eine Reise stornieren lassen. Müssen Urlauber eine geplante Reise absagen, sei es aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund unaufschiebbarer Aufgaben, die zu erledigen sind, dann verzichten sie nicht nur nun auf ihren Urlaub, sondern müssen außerdem die finanziellen Folgen tragen. Wer eine Reiserücktrittsversicherung hat, der bekommt zumindest die Kosten ersetzt.
Inhaltsverzeichnis
- Diese Gründe können zu einem Reiserücktritt führen
- Unvorhergesehene Gründe rechtfertigen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Diese Gründe können zu einem Reiserücktritt führen
Vorweg sei gesagt, dass nicht jeder Grund, der Verbraucher eine Reise absagen lässt, auch immer für Versicherer ein Risiko ist, dass sie übernehmen. Was genau als Grund für den Reiserücktritt von der Versicherung anerkannt wird, steht in den Versicherungsbedingungen. In erster Linie tritt die Reiserücktrittsversicherung dann ein, wenn der Grund für die Absage beim Versicherten liegt oder bei sehr engen Verwandten/Angehörigen. Dazu gehören die eigenen Eltern und Schwiegereltern, die Kinder/Enkelkinder, Geschwister und natürlich die Partner. Manche Versicherungen erweitern den Kreis noch ein Stück und weiten ihn zum Beispiel auf Betreuungspersonen aus oder fügen den weiteren Familienkreis zweiten Grades hinzu.
Absagegrund Krankheit/Gesundheit, Unfall oder Tod
Wer unerwartet schwer erkrankt, kann in der Regel nicht auf Reisen gehen. In diesem Fall tritt die Reiserücktrittsversicherung ein. Auch wenn Eltern, Kinder, Geschwister oder der Partner einen Unfall haben und sich schwer verletzen, bleiben viele zu Hause und wollen nicht in Urlaub fahren. Verstirbt ein nahe Angehöriger, verzichten die allermeisten ebenfalls. Das alles sind gute Gründe, die dafür sprechen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Info
Wer in ein fernes Land reist, muss sich normalerweise speziellen Impfungen unterziehen. Falls eine Impfunverträglichkeit besteht, die sich erst nach Buchung der Reise zeigt, ist das ein Absagegrund, der von Versicherungen akzeptiert wird.
Absagegrund Job
Ein einschneidendes Ereignis ist es, wenn jemand seinen Arbeitsplatz verliert. Plötzlich ist die finanzielle Sicherheit weg und Betroffene wissen nicht so schnell, wie es danach weitergeht. Behördengänge sind erforderlich, um Arbeitslosengeld zu beantragen, es wartet ein Bewerbungsmarathon mit viel Arbeit und zeitlichem Engagement auf die Betroffenen. In vielen Fällen stornieren Reisende den gebuchten Urlaub, um der veränderten Situation Rechnung zu tragen. Denn das Geld, was die Reise kostet, können Sie jetzt viel besser anderweitig gebrauchen – immerhin ist die bisherige Einnahmequelle weggebrochen. Doch Versicherte sollten die Police in diesem Punkt im Detail prüfen. Denn oft übernehmen Versicherungsgeber nur dann die Kosten, wenn der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat.
Info
Wer selbst kündigt oder durch Fehlverhalten die Kündigung erhält, bleibt meist auf den Kosten des Reiserücktritts sitzen. Betriebsbedingte Kündigungen hingegen sind bei so gut wie jedem Versicherer akzeptiert.
Doch auch, wenn es positive Nachrichten gibt, stornieren so manche Urlauber ihre Reise. Nämlich dann, wenn sie den Job wechseln und die Aufnahme der Tätigkeit ungeplant in die Reisezeit fällt. Zwar treten manche kulante Arbeitgeber für die entstehenden Stornokosten ihres neuen Mitarbeiters ein, doch das ist eher die Ausnahme als die Regel. Reiserücktrittsversicherung jedoch akzeptieren die Stornokosten in vielen Fällen aus diesem Grund. Wie immer gilt: Versicherungsbedingungen daraufhin überprüfen.
Absagegrund Schadensfall am Eigentum
Ein weiterer wichtiger Grund, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen ist, wenn Schäden am Eigentum entstehen. Wenn daheim eingebrochen wird oder ein Brand die eigenen vier Wände kurz vor dem geplanten Urlaub ruiniert hat, bleiben Verbraucher lieber zu Hause, statt auf Reisen zu gehen. Reiserücktrittsversicherungen akzeptieren eine Stornierung aus den genannten Gründen deshalb in den meisten Fällen. Nicht nur der aufgetretene Schaden ist ein guter Grund, eine Reise zu stornieren. Auch wenn die Geschädigten zur Aufklärung der Situation zu Hause bleiben müssen (Versicherung prüft Schadensfall, Befragung von Zeugen u.ä.), treten Versicherer in der Regel ein. Zu den schweren Schäden, die die meisten Versicherungen akzeptieren, gehören neben dem Feuer auch Schäden durch Sturm oder Blitz/Gewitter sowie die Verwicklung in eine Straftat als Geschädigter (Einbruch, Diebstahl etc.).
Absagegrund Prüfung
Prüfungen gehören im Leben von Schülern und Studenten zum Alltag. Wenn eine Prüfung ungeplant dafür sorgt, dass ein Urlaub nicht angetreten werden kann, treten Versicherungen ein. Wichtig ist, dass es tatsächlich um eine Prüfung geht, die bei Reisebuchung nicht bekannt war und auch nicht bekannt sein konnte. Fällt ein Prüfling zum Beispiel durch eine Klausur und muss sie wiederholen, wäre das aus Versicherungssicht ein akzeptabler Grund für ein Storno. Ebenfalls zulässig ist es bei manchen Versicherungen, wenn die Prüfung nicht direkt im Urlaub stattfindet, sondern kurz danach. Auch hier gilt: Versicherungsbedingungen prüfen.
Tipp
Übrigens sind bei vielen Versicherern nicht nur Schüler und Studenten abgesichert, sondern auch Personen, die eine berufliche Fortbildung (zum Beispiel Meisterschule) machen. Wenn dieser Umstand nicht aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht, sollten Betroffene nachfragen und sich die Bestätigung schriftlich geben lassen.
Absagegrund Schwangerschaft
Ein weiterer guter Grund, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, ist das Thema Schwangerschaft. Wenn eine Frau erfährt, dass sie schwanger ist, kann es gut sein, dass sie nicht fliegen möchte und deshalb storniert. Auch eine Risikoschwangerschaft veranlasst viele Frauen dazu, grundsätzlich einen schonenden Lebensstil zu führen und sich nicht zusätzlichen Gefahren auszusetzen, wie sie eine Reise mitunter mit sich bringt. Komplikationen während der Schwangerschaft sind ebenfalls Grund genug, eine Reise abzusagen. Versicherungen behandeln den Absagegrund Schwangerschaft auf unterschiedliche Art und Weise und es ist wichtig, sich mit den Einzelheiten hierzu auseinanderzusetzen. Im Prinzip gilt: Der Grund für die Absage muss unvorhergesehen sein.
Info
Bucht aber eine Frau mit dem Wissen, dass sie sich in einer Risikoschwangerschaft befindet, eine Reise und sagt dann aus diesem Grund später ab, tritt keiner Reiserücktrittsversicherung für den entstehenden finanziellen Schaden ein.
Absagegrund Prothese
Viele Menschen tragen eine Prothese. Sei es eine Zahnprothese in Form einer Brücke oder eines Vollgebisses, ein Hüftgelenk oder ein falsches Bein, Prothesen können kaputtgehen. Eine Brücke kann brechen, ein Hüftgelenk sich lockern oder das falsche Bein so stark beschädigt werden, dass es nicht mehr benutzt werden kann. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, einer Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Denn diese übernimmt in der Regel die Kosten, die bei einer Reisestornierung wegen der genannten Gründe auf die Betroffenen zu kommen.
Einberufung zur Wehrübung
Wehrpflichtige in Deutschland machen Übungen, um sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Die Bundeswehr führt neben den angekündigten Wehrübungen auch unangekündigte Wehrübungen durch. Wenn es sich um eine unangekündigte Wehrübung handelt, treten Versicherungen in der Regel für die Stornokosten aus diesem Grund.
Unvorhergesehene Gründe rechtfertigen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
General lassen sich die genannten Gründe unter der Überschrift „unvorhergesehene Ereignisse“ zusammenfassen. Neben den bereits genannten Gründen, die den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zu einem sinnvollen Schritt machen, zählen zum Beispiel außerdem eine Vorladung vor Gericht zur Aussage als Zeuge oder die Erteilung eines Stipendiums mit daran gekoppelten Auflagen (zum Beispiel sofortige Studienaufnahme). Logisch, dass unvorhergesehene Ereignisse nicht planbar sind und Betroffene oft in eine Situation manövrieren, die einen Urlaub unmöglich machen.
Info
Die Reiserücktrittsversicherung federt den finanziellen Schaden des Reiserücktritts ab und sorgt auf diese Weise dafür, dass Verbraucher keinen doppelten Nachteil hinnehmen müssen.