Schwangerschaft: Krankenversicherung für Schwangere auf Reisen

Reisen in der Schwangerschaft und Versicherungsschutz

0

Bevor das Baby zur Welt kommt nochmal einen schönen und erholsamen Urlaub zu zweit, nur mit dem Partner zu verbringen ist etwas, das viele Paare während der Schwangerschaft machen wollen. Auch wenn das zweite oder dritte Kind unterwegs ist, nutzen viele die Zeit vor der Geburt nochmal für einen Urlaub in der bestehenden Familienkonstellation, die sich mit dem Tag der Geburt verändern wird.

Schwangere Frauen sind dabei häufig unsicher, wie es mit der Krankenversicherung für sie aussieht, schließlich wollen sie mit einem guten Gefühl in den Urlaub fahren und auch im Ausland versorgt werden können, falls unterwegs etwas sein sollte.

Ein unversicherter Auslandsaufenthalt mit Schwangerschaftskomplikationen und Geburt kann sehr teuer werden

Ein Fall ist im Jahr 2015 bekannt geworden, bei dem eine schwangere Frau aus Kanada ohne zusätzliche Versicherung in die USA gereist ist. Dort kam es dann im 7. Schwangerschaftsmonat zu Komplikationen, die Frau kam ins Krankenhaus, wo ihr strenge Bettruhe verschrieben wurde und sechs Wochen später hat sie in den USA ihr Baby auf die Welt gebracht, was dann noch zwei Monate lang im Krankenhaus betreut werden musste. Die Rechnung des Krankenhauses an sie belief sich auf fast eine Million US-Dollar, eine Auslands-Krankenversicherung hatte sie nicht.

Was nach einem extremen Fall klingt, könnte so theoretisch jeder Schwangeren passieren. Komplikationen können nie ausgeschlossen werden und um unterwegs dann richtig abgesichert zu sein, ist es wichtig, sich rechtzeitig um den richtigen Versicherungsschutz gekümmert zu haben. Zwar sind die Kosten für medizinische Behandlungen in den USA besonders hoch und in anderen Ländern wäre die Rechnung sicher niedriger ausgefallen, dennoch möchte niemand auf solchen Kosten sitzen bleiben.

Schwangere sollten beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung auf folgende, sehr wichtige Punkte achten und den Versicherungsvertrag auf diese Leistungen überprüfen:

  • Vorsorgeuntersuchungen sollten in der Versicherung mit abgedeckt sein
  • Alle medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, sollten in der Versicherung abgedeckt sein
  • Die Kosten für medizinische Maßnahmen bei der Entbindung sollten ebenso wie bei einer Früh- oder Fehlgeburt abgedeckt sein
  • Alle üblichen und medizinisch notwendigen Behandlungen des neugeborenen Kindes sollten abgedeckt sein
  • Die Kosten eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs sollten ebenfalls übernommen werden

Es empfiehlt sich für schwangere Frauen die verschiedenen Anbieter zu vergleichen, so gibt es zahlreiche Möglichkeiten sich zu versichern und die Konditionen können von Anbieter zu Anbieter verschieden sein.

Die Tarife für Schwangere sind in der Regel sogenannte Premium- oder Comfort-Tarife, nicht die Basis-Tarife und sind teurer, da sie eben die speziellen Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt abdecken.

Sonderklauseln und Ausschlüsse berücksichtigen

Viele Versicherungsgesellschaften schließen die Leistungsübernahme für Geburten nach der 36. Woche aus, hier lohnt es sich für die Schwangere also durchzurechnen, welche Wochen von ihrem Urlaub betroffen sind. Wer unsicher ist und Sorge hat, dass vielleicht doch schon vorher etwas sein könnte, dass einen Krankenhausaufenthalt im Reiseland nötig macht und eine Geburt nach der 36. Woche bringt, die dann nicht mehr von der Versicherung abgedeckt ist, sollte sich entweder direkt eine Versicherung suchen, die auf die Klausel zur 36. Woche verzichtet oder für diese Zeit nochmal einen zusätzlichen Tarif abschließen. Das kostet zwar extra, schafft aber die nötige Sicherheit.

Eine andere Variante, die einige Versicherungen anbieten ist nicht, dass sie nur bis zur 36. Woche leisten, sondern 8 Monate Wartezeit vorsehen, also erst nach dem 8. Schwangerschaftsmonat greifen. Auf diese Weise wären die Geburt und die Nachsorge, wenn sie denn schon innerhalb dieser Zeit erfolgen sollten, nicht abgedeckt. Erst ab dem 9. Schwangerschaftsmonat würde die Versicherung dafür aufkommen, was vielen Schwangeren natürlich ein unsicheres Gefühl gibt. Schließlich ist es immer möglich, dass ein Baby ein paar Wochen zu früh auf die Welt kommt und dann die Kosten trotz eigentlich abgeschlossener Versicherung selber tragen zu müssen, wäre ärgerlich. Außerdem müssen Beginn der Schwangerschaft und Abschluss der Krankenversicherung dann zeitlich sehr nah beieinander liegen, was eher unwahrscheinlich ist. Viele Krankenversicherungen wollen sich durch diese Klausel davor schützen, die Kosten für Geburten oder Schwangerschaftskomplikationen übernehmen zu müssen.

So sollten Schwangere vorgehen

Am besten ist es, zwei Tarife miteinander zu kombinieren, sodass der gesamte Schwangerschaftszeitraum abgedeckt ist und Schwangere ohne die Sorge um Behandlungskosten verreisen können. Einerseits empfiehlt sich ein Premium-Tarif, der die ersten 36 Wochen abdeckt in Kombination mit einer zusätzlichen Versicherung für die letzten Wochen. Hier kann auch die Krankenversicherung in Deutschland Hilfestellungen geben. Sie verfügen oft über private Partner, über die Zusatzversicherungen angeboten werden können.

Alternativ kann natürlich direkt eine Versicherung herausgesucht werden, die erst gar keine zeitlichen Ausschlüsse beinhaltet. Hier muss allerdings mit höheren Kosten gerechnet werden als bei einer Versicherung mit zeitlichen Ausschlüssen.

Wichtig ist zudem auf den Selbstbehalt zu achten und diesen auszuschließen. Bei manchen Policen ist ein Selbstbehalt von 10 oder 20 % vorgesehen, gerade bei Behandlungen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt können die Kosten aber schnell in schwindelerregende Höhen steigen, wie das oben genannte Beispiel zeigt. Zwar wird die monatliche Prämie beim Ausschluss von Selbstbehalt teurer, dieser Aufschlag lohnt sich aber, um im Ernstfall keinerlei Kosten zu haben.

Auch bei Reisen innerhalb Europas empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung

Bei Reisen ins europäische Ausland greift zwar eigentlich die Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite jeder Krankenversichertenkarte aufgedruckt ist, auch hier gibt es aber Besonderheiten. So ist ein medizinisch notwendiger Rücktransport über die Europäische Karte nicht abgedeckt, weshalb in jedem Fall noch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden sollte.

Was schwangere Frauen vor der Reiseplanung alles berücksichtigen sollten

Eine der wichtigsten Voraussetzungen, bevor überhaupt ein Urlaub angetreten wird ist, dass die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft und der behandelnde Gynäkologe einer Reise überhaupt zustimmt. Ohne vorherige Absprache und einem medizinischen Check empfiehlt es sich nicht, eine Reise anzutreten. Bei Frauen mit einer komplizierten Schwangerschaft, in der es bereits zu Problemen kam, greift auch die Auslandskrankenversicherung nicht, da ja bereits Probleme bestanden haben. So darf bei der Buchung der Reise nicht bekannt sein, dass es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt.

Auch der Zeitpunkt der Reise ist wichtig. So wird Frauen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten davon abgeraten zu verreisen, da der Fötus in dieser Zeit noch besonders empfindlich ist. Auch die letzten drei Monate sind für eine Reise nicht mehr unbedingt optimal, da der Bauch dann immer größer wird und viele Verrichtungen des Alltags immer beschwerlicher werden, was auf Reisen hinderlich sein kann. Am besten ist das zweite Drittel der Schwangerschaft, zwischen dem vierten und dem sechsten Monat, da fühlen sich die Frauen meist am fittesten und das Baby ist schon robust genug.

Wer mit dem Flugzeug verreist muss zudem bedenken, dass manche Airlines Frauen ab einer gewissen Schwangerschaftswoche nicht mehr mitnehmen. Bei manchen ist es schon die 28.  Woche, bei anderen Airlines können Frauen auch noch bis zur 36. Woche mitfliegen. In diesem Fall muss aber meist ein Attest vorgezeigt werden, dass die Flugtauglichkeit durch einen Arzt bestätigt.

Eine Auslandskrankenversicherung ist auch ohne Schwangerschaft bei einer Reise unverzichtbar

Eine Auslandskrankenversicherung für Schwangere sollte natürlich alle Bedürfnisse rund um die Schwangerschaft abdecken. Darüber hinaus gibt es ja aber auch noch andere Leistungsfälle, für die eine Auslandskrankenversicherung überaus sinnvoll ist. Schließlich will niemand auf den Behandlungskosten sitzen bleiben, die je nach Land schwindelerregend hoch sind (USA und Kanada sind besonders teuer).

Eine Reiserücktrittsversicherung ist ebenfalls sinnvoll

Eine weitere Versicherung, über die Schwangere nachdenken sollten, ist eine Reiserücktrittsversicherung. Wurde diese bereits vor dem Bekanntwerden der Schwangerschaft abgeschlossen, ist die Schwangerschaft mit versichert und gilt als Grund, von einer Reisebuchung zurückzutreten.

Ist die Schwangerschaft bei Reisebuchung bereits bekannt, kann trotzdem noch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Wichtig ist dann, dass die Schwangerschaft bis dahin unkompliziert verlaufen ist. Als Grund für einen Reiserücktritt gelten dann unvorhergesehene Schwangerschaftskomplikationen und Reisende, die ihren Urlaub stornieren, erhalten die Stornierungskosten dann von ihrer Versicherung zurück.

Es sollte daher bereits bei der Buchung darauf geachtet werden, dass die Reise überhaupt stornierbar ist. Handelt es sich um nicht stornierbare Leistungen ist auch eine Reiserücktrittsversicherung überflüssig.

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN