Reiseversicherung für Reisende mit Behinderung

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Eine Behinderung sollte kein Grund sein auf Urlaub zu verzichten, schließlich ist das Interesse an neuen Eindrücken, Sonne, Erholung und schönen Städten oder aufregender Natur nicht bloß gesunden Menschen vorbehalten. Dennoch scheuen sich viele Menschen mit Behinderung vor der Urlaubsplanung, da sie nicht so recht wissen, wo sie am besten buchen können, ob die Bedingungen am Urlaubsort zu ihnen passen, ob die Anreise angenehm gestaltet werden kann, ob die Reise gesundheitlich möglich ist und welche Versicherungen sie benötigen.

Dabei werden die Angebote von Reiseveranstaltern für Menschen mit Behinderungen immer mehr und immer vielfältiger und auch Hotels richten sich mehr und mehr auf spezielle Bedürfnisse ihrer Gäste aus. Rundreisen, Badeurlaub, Europa-Touren und auch Fernreisen zum Beispiel in die USA werden von Reiseveranstaltern angeboten und machen so die Planung leicht. Zwar müssen Menschen mit Behinderung gerade was die medizinische Situation vor Ort angeht mehr bedenken und recherchieren als gesunde Reisende, aber mit ausgiebiger Planung und genügend Vorlauf ist die Organisation eines Urlaubs kein Problem.

Gerade das Thema Versicherungen erscheint zunächst kompliziert, da Menschen mit Behinderung denken könnten, dass sie eh keiner versichert – das ist aber falsch! Auch für Menschen mit Behinderung gibt es die Möglichkeit Reiseversicherungen abzuschließen, entscheidend sind die genauen Versicherungsbedingungen und Details des Vertrages.

Die üblichen Versicherungen über die bei einer Reise nachgedacht werden sollte sind folgende:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung

Auslandskrankenversicherung

Besonders eine Auslandskrankenversicherung ist unerlässlich, wenn es um die Reiseplanung geht. Kommt es im Ausland zu einer Erkrankung oder einem Unfall und eine medizinische Behandlung wird nötig, entstehen Behandlungskosten, die je nach Umfang der Behandlung in schwindelerregende Höhen steigen können. Um zu vermeiden, dass diese Behandlungskosten aus eigener Tasche gezahlt werden müssen, sollte eine Versicherung abgeschlossen werden, die die Kosten übernimmt.

Bereits bestehende Krankheiten werden nicht versichert

Die Besonderheit für Menschen mit Behinderung und für Menschen mit chronischen Krankheiten ist, dass keine Auslandskrankenversicherung chronische Krankheiten mit versichert. Falls also die Behinderung durch eine Erkrankung ausgelöst wird, die bereits durch einen Arzt diagnostiziert wurde, greift die Versicherung nicht, wenn im Ausland eine Behandlung nötig wird, die in Zusammenhang mit der bereits bestehenden Erkrankung steht. Falls es jedoch zu einer unerwarteten Verschlechterung kommt, können die Behandlungskosten der Versicherung in Rechnung gestellt werden. Auch Unfälle oder andere unvorhergesehene Ereignisse oder Krankheiten sind versichert, solange sie nicht in Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Schließlich haben ein Sturz, eine Grippe oder ein Autounfall nichts (beziehungsweise nicht unbedingt) etwas mit der bestehenden Behinderung zu tun und der Versicherte ist dann für die Behandlung finanziell geschützt.

Versicherte sollten beim Abschluss ihrer Versicherung unbedingt darauf achten, dass auch der Rücktransport mit in der Versicherung enthalten ist. Nur so  ist ein kostenfreier Transport in die Heimat möglich. Auch hier gilt die Bedingung, dass die Erkrankung oder der Unfall, die den Rücktransport nötig machen, nicht durch die bereits bestehende Behinderung oder eine chronische Erkrankung ausgelöst werden dürfen, da die Versicherung dann nicht zahlen würde.

Vor Reiseantritt mit dem Arzt sprechen

Wer mit seiner Behinderung einem bestimmten Risiko ausgesetzt ist und dieses auf Reisen noch erhöhen würde, sollte unbedingt die geplante Reise vor Reiseantritt mit dem Arzt absprechen. Mithilfe einer Bescheinigung des Arztes kann ein stabiler Gesundheitszustand nachgewiesen werden, die bei der Inanspruchnahme der Leistungen der Versicherungen im Notfall helfen kann. So kann belegt werden, dass der Zustand des Versicherten stabil und gut war und  dass die Erkrankung beziehungsweise der Unfall nun wirklich unerwartet eingetreten sind.

Handelt es sich um eine Verschlechterung der bereits bestehenden Krankheit, steigt mit der Bescheinigung des stabilen Zustands die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung die Kosten für die Verschlechterung trägt. Schließlich konnte mit der Verschlechterung nicht gerechnet werden und sie gilt somit als ein Fall, bei dem die Versicherung für die Behandlungskosten aufkommen muss.

In die Bescheinigung des Arztes sollten außerdem noch die Dauer der Reise, das Reiseziel und das Beförderungsmittel an den Urlaubsort eingetragen werden und dass alle Faktoren als unbedenklich für den Gesundheitszustand des Reisenden eingestuft werden.

Was Menschen mit Behinderung für Ihre Reise bedenken sollten

Menschen, die mit Behinderung reisen, sollten sich unbedingt vor Ihrer Abreise über die medizinische Versorgung vor Ort informieren. Können eventuell benötigte Medikamente vor Ort bezogen werden? Wie gut sind der medizinische Standard und die Infrastruktur? Ist eine medizinische Betreuung vor Ort möglich? Und in welcher Zeit kann vom Urlaubsort das nächste Krankenhaus oder die nächste Arztpraxis erreicht werden?

Falls der Reisende die Landessprache nicht beherrscht, sollten zumindest die wichtigsten Vokabeln in Landessprache vorher herausgesucht werden wie zum Beispiel die Bezeichnung der Krankheit, Sätze wie „Ich brauche Hilfe“ oder „Ich brauche einen Arzt“ etc. Auch die Notfallnummer für Ambulanz oder Krankenwagen sollte herausgesucht werden.

Noch besser ist es, eine Versicherung mit einer Notfall Assistenz zu wählen, die im Ernstfall auch Auskünfte über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort geben können.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung für Menschen mit Behinderung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Versicherung für Menschen ohne Behinderung. Der einzige wichtige Punkt, der beachtet werden sollte ist, dass die Versicherung nicht leistet, wenn die Reise aus einem Grund nicht angetreten werden kann, der mit der chronischen Erkrankung beziehungsweise Behinderung zusammenhängt. Handelt es sich um eine unerwartete Verschlechterung, die den Reiseantritt unmöglich macht, stehen die Chancen auf eine Rückerstattung der Stornierungskosten besser.

Spezielle Tarife für Menschen mit Behinderung

Es gibt sogar Versicherungen, die für Menschen mit Behinderungen einen speziellen Tarif anbieten, der die chronische Erkrankung mit einschließt, wenn diese in den 6 Monaten vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags nicht behandlungsbedürftig, sondern stabil war. Diese Tarife sind teurer als die herkömmlichen und auch hier sind die genauen Bedingungen oft Auslegungssache.

Viele Menschen, die auch ohne Behinderung oder chronische Erkrankung auf eine Reiserücktrittsversicherung zurückgreifen wollen, müssen sich ebenfalls auf Diskussionen mit der Versicherungsgesellschaft gefasst machen, da diese nicht immer sofort zahlen wollen und häufig noch mehr Nachweise einfordern.

Wichtig ist, dass die Reiserücktrittsversicherung mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wird. Handelt es sich um eine kurzfristigere Reise, muss die Versicherung spätestens drei Werktage nach der Buchung abgeschlossen werden. Andernfalls ist es zu spät und sie greift nicht mehr, sollte vor dem Reiseantritt noch etwas dazwischen kommen.

In diesen Fällen greift die Reiserücktrittsversicherung noch

Neben dem Thema Krankheit, Tod und Unfall deckt eine Reiserücktrittsversicherung aber auch noch weitere Fälle wie eine zum Buchungszeitpunkt noch unbekannte Schwangerschaft, Elementarschäden am Eigentum oder eine zu wiederholende ausbildungsrelevante Prüfung ab, weshalb sie auf jeden Fall ein sinnvoller Baustein im Reiseversicherungs-Portfolio ist. Weitere Versicherungsfälle sind Impfunverträglichkeiten, die Lockerung einer Prothese oder eines Implantats, der unerwartete Verlust des Arbeitsplatzes oder die Aufnahme eines neuen Jobs, was mit einer Urlaubssperre einhergeht.

Reiseabbruchversicherung

Eine Reiseabbruchversicherung funktioniert ähnlich wie eine Reiserücktrittsversicherung, nur dass sie nicht für die Zeit vor, sondern während der Reise gilt. Wer bereits unterwegs ist und dann aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten Erkrankung die Reise abbrechen muss und die noch gebuchten Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann, kann über die Reiseabbruchversicherung die entstehenden Stornierungskosten erstattet bekommen.

Auch hier gilt für Menschen mit Behinderung die Regel, dass die Versicherung nur dann greift, wenn das Versicherungsereignis nicht mit der bereits bestehenden chronischen Erkrankung oder der Behinderung in Zusammenhang steht. Ausnahmen sind wie auch bei der Reiserücktrittsversicherung unerwartete Verschlechterungen einer bereits bestehenden Krankheit oder Sondertarife, die dann abgeschlossen werden können, wenn die chronische Krankheit in den 6 Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandlungsbedürftig war.

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