Allianz Global Assistance

Informationen zur Allianz Reiseversicherung - Produkte, Serviceleistungen und mehr zur Allianz Global Assistence

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Die Allianz Global Assistance ist eines der führenden Unternehmen im Bereich Reiseschutz und Assistance. Ein weltweites Netz aus Spezialisten steht an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung. Mehr als 13.000 Mitarbeiter auf der ganzen Welt stehen im Dienst des Kunden. Jedes Jahr vertrauen über 250 Millionen Menschen auf die Erfahrung und die schnelle Hilfe dieses Unternehmens. ELVIA ist die Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung von Allianz Global Assistance.

Die ELVIA Reiserücktrittsversicherung

Wer eine Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen, die versichert sind, nicht antreten kann, erhält eine Erstattung der Reiserücktrittskosten bzw. der Stornokosten. Diese Versicherung ist weder speziell für einen bestimmten Personenkreis noch für eine bestimmte Altersgruppe vorgesehen. Vor unvorhergesehenen Ereignissen ist niemand gefeit. So kann eine schwerer Unfall, ein unvorhergesehener Arbeitsplatzwechsel oder eine schwere Erkrankung eintreten und die Reise findet nicht statt. Die Versicherung gibt es für

  • Singles
  • Paare
  • Familien

Wann greift die ELVIA Reiserücktrittsversicherung

Versicherte Gründe für einen Reiserücktritt können sein:

  • Unfallverletzungen
  • unerwartet eingetretene schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unverträglichkeit vorgeschriebener Impfungen
  • Schwangerschaft
  • unerwartete betriebsbedingte Kündigung und damit verbundener Arbeitsplatzverlust
  • unerwartetes Antreten einer neuen Arbeitsstelle
  • Wiederholungsprüfungen in der Schul-, Hochschul- oder Berufsschulausbildung
  • Eigentumsschäden nach Feuer, Explosion, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Hochwasser oder Erdbeben
  • Eigentumsschäden nach vorsätzlicher Straftat Dritter

Tarifarten für die ELVIA Reiserücktrittsversicherung

Zur Auswahl stehen verschiedene Tarife, dabei kann der Versicherungsnehmer zwischen dem Versicherungsschutz für eine einzige Reise oder gleich für ein ganzes Jahr wählen. Wer mehrmals im Jahr verreist, muss so nicht für jede Reise eine eigene Police abschließen. Außerdem gibt es diese Versicherung als

  • Einzeltarif
  • Paartarif
  • Familientarif
  • Objekttarif

Der Paar- oder Familientarif ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer mit einem zweiten Erwachsenen und mit bis zu sechs Kinder unter 21 Jahren verreist. Dabei spielen weder das Verwandtschaftsverhältnis noch der Wohnsitz eine Rolle. Bei der Familienpolice gilt der Versicherungsschutz für jedes Familienmitglied, dabei muss die Familie nicht gemeinsam verreisen.

Der Objekt-Tarif ist dann sinnvoll, wenn keine weiteren Leistungen zu versichern sind, wie beispielsweise die Flugreise oder Verpflegung. In Jahresreiserücktrittsversicherungen ist der Objekt-Tarif automatisch inbegriffen und bis zum maximal vereinbarten Reisepreis mitversichert.

Reiserücktrittskostenversicherung für Last-Minute-Angebote

Da bei kurzfristig gebuchten Reisen die Stornokosten immer besonders hoch sind, ist auch hier eine Reiserücktrittskostenversicherung sinnvoll. Meist müssen Urlauber im Stornofall 100 Prozent des Reisepreises bezahlen. Ein Grund für den Reiserücktritt kann auch noch kurzfristig vor der Reise auftreten.

Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Kostenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlt. Bei den ELVIA-Produkten ist der Selbstbehalt 20 Prozent vom erstattungsfähigen Schaden, mindestens jedoch 25 Euro pro Person oder Objekt. Die Selbstbeteiligung ist nicht obligatorisch, jedoch sind die Versicherungsprämien ohne Selbstbehalt etwas höher. Gerade bei teuren Reisen sollten Reisende die Option ohne Selbstbehalt wählen, denn hier beläuft sich der Schaden schnell auf eine größere Summe.

ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz und -Komplettschutz

Bei dieser Jahresversicherung sind neben der Reiserücktrittsversicherung auch die Reiseabbruchversicherung und der Umbuchungsgebühren-Schutz enthalten.

Der Komplettschutz enthält außerdem eine Reisegepäckversicherung sowie die Reiseunfall und die Reisehaftpflichtversicherung. Die Reisekrankenversicherung kann im Bedarfsfall den Versicherungsschutz vervollständigen.

Der Komplett- und der Vollschutz gelten für private und für Dienstreisen gleichermaßen.

Stornokostenschutz bei selbst organisierte Reisen

Eigene Unterkunft und Selbstverpflegung sind heute weit verbreitet. Auch in diesen Fällen ist es möglich, sich gegen finanzielle Schäden durch Stornokosten abzusichern. Stornokosten können hier entstehen, wenn der Aufenthalt im Ferienhaus, dem Hausboot oder der Almhütte aus wichtigem Grund nicht stattfinden kann. Ohne Versicherung sind Stornokosten fällig. Die Reiserücktrittsversicherung für gemietete Objekte sichert das entstehende Risiko ab.

Reiserücktrittsversicherung für Hotelaufenthalte

Damit kann der Reisende ein gebuchtes Arrangement versichern. Ein Arrangement beinhaltet alle gebuchten Leistungen eines Beherbergungsbetriebs, die dort direkt in Rechnung gestellt werden können. Die Hotelstornoversicherung greift bei einer Hotelbuchung und ebenso bei einer Ferienwohnung, einem Appartement und allen mitgebuchten Zusatzleistungen.

  • Der Hotelstorno-Basisschutz beinhaltet auch eine Reiseabbruch- sowie die Gesundheits- und Reiseassistance.
  • Der Hotelstorno-Vollschutz beinhaltet zusätzlich eine Versicherung für das jeweils gewählte Verkehrsmittel für die Anreise. Hinzu kommt ein Hotel-Mietsachschaden-Schutz. Dabei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die Schäden am mitgemieteten Mobiliar erstattet. Das Ganze gibt es ohne Selbstbehalt.

Die Reiseabbruchversicherung – für alle Fälle

Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt bis zum Reiseantritt. Wenn danach etwas passiert, bleibt der Reisende auf den Kosten sitzen. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn eine bereits angetretene Reise abgebrochen werden muss. Die versicherten Gründe sind dieselben wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Wobei hier eine nicht bestandene Prüfung oder eine Ladung vor Gericht nicht gelten. Muss ein Reisender seine Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen, ersetzt sie beispielsweise die Kosten für die Umbuchung des Rückflugs oder Stornokosten für nicht genutzte Beherbergungsleistungen.

Die Reisekrankenversicherung

Bei akuten Erkrankungen oder Unfällen während einer Reise bietet die Reisekrankenversicherung Schutz. Sie übernimmt die Behandlungskosten, Rettungs- und Bergungskosten. Folgende Leistungen sind unter anderem im ELVIA Auslandskrankenversicherungsschutz enthalten:

  • Ambulante sowie stationäre ärztliche Behandlungen und Operationen
  • Operationen im Krankenhaus
  • Medizinisch notwendige Krankentransporte am Urlaubsort
  • notwendige Heilbehandlungen sowie die entsprechenden Medikamente oder Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Behandlungen beim Zahnarzt
  • Zahnersatzreparaturen
  • medizinisch notwendiger und sinnvoller Krankenrücktransport
  • bei stationärer Behandlung von Kindern unter 18 Jahren: Rooming-in
  • Bei Reisen innerhalb von Deutschland zahlt die Reisekrankenversicherung ein Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Behandlung im Krankenhaus

Die Real-Time-Notfallkarte

Die Real-Time-Notfallkarte erleichtert die Abwicklung erheblich. Reisende können die Kosten direkt vor Ort mit der Karte bezahlen. Eine Schadensmeldung nach der Rückkehr ist damit überflüssig. Vor allen Dingen ist es nicht mehr notwendig, dass der Versicherte in Vorleistung geht und die oft hohen Kosten zunächst aus eigener Tasche bezahlt.

Die Auslandskrankenversicherung für ausländische Besucher

Um in den Schengen-Raum einzureisen, müssen ausländische Reisende einen verbindlichen Krankenversicherungsschutz nachweisen.

In vielen Fällen müssen ausländische Reisende bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz vorlegen, damit sie ein Visum bekommen. Mit den ELVIA Incoming Krankenschutz-Produkten sind die Bedingungen für die Visum-Erteilung erfüllt und ist 93 Tage gültig. Ergänzen die Reisenden den Versicherungsschutz um eine Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung, haben sie Rundum-Reiseschutz

Die Krankenversicherung für ausländische Besucher muss mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland enthalten.

Für längere Aufenthalte von 94 Tagen bis zu fünf Jahren können ausländische Besucher sich ebenfalls absichern. Dabei entspricht der Versicherungsschutz der ELVIA-Krankenschutz-Produkte dem Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Der Grund für den Aufenthalt kann dabei privater oder geschäftlicher Natur sein. Mit dieser Police können die versicherten Personen sich auch vorübergehend außerhalb von Deutschland aufhalten. Die sogenannten Expatcare-Tarife gelten weltweit.

Umfassender Schutz mit Reiseversicherungspaketen

Die Reiseversicherungspakete von ELVIA enthalten:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisekrankenversicherung und Assistance-Leistungen

Je nach gewählten Schutz gehören auch die

  • Reisegepäckversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reiseunfallversicherung

zum Versicherungsumfang.

Gesundheits- und Reiseassistance vor und während der Reise

In den Paketen ist die Gesundheits- und Reiseassistance enthalten. Damit stehen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Experten telefonisch zur Verfügung, die zu allen Fragen rund um die Reise und den Versicherungsschutz beraten. Die hauseigene Notrufzentrale steht ebenfalls mit einem kompetenten Ärzte- und Spezialistenteam Tag und Nacht bereit.