Was ist eine Reiseabbruchversicherung? Informationen zum Leistungsumfang und zur Schadensmeldung

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Während die Reiserücktrittsversicherung in der Phase vor dem Reiseantritt ihre Wirkung entfaltet, greift die Reiseabbruchversicherung während der Reise. Hier tritt sie in der Regel bei vergleichbaren Gründen ein, wie die Reiserücktrittsversicherung. Es ist schon ärgerlich genug, wenn ein Urlauber seine Reise abbrechen muss. Die Kosten, die dann auf ihn warten, sind für viele eine besonders bittere Pille. Manche haben eine Reihe von Ausflügen gebucht, die es jetzt zu bezahlen gilt. Die Rückreise muss neu organisiert werden, es kommen Übernachtungskosten hinzu, mit denen vorher nicht zu rechnen war. Für diese Kosten steht die Reiseabbruchversicherung gerade.

Inhaltsverzeichnis

  • Wann zahlt die Reiseabbruchversicherung?
  • Maßstäbe der Versicherung
  • Was tun im Schadensfall?

Wann zahlt die Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung zahlt nur dann, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Typischerweise unterbrechen Urlauber ihren Urlaub, wenn sie einen schweren Unfall erleiden oder von einer ernsthaften Krankheit heimgesucht werden. Weitere Gründe sind ein Todesfall in der Familie oder die schwere Beschädigung von Besitztümern (z.B. Hausbrand). Außerdem tritt eine Reiseabbruchversicherung ein, wenn Schwangerschaftskomplikationen auftreten, der Reisende unerwartet eine Prüfung wiederholen muss oder, wenn er durch eine Straftat geschädigt wird.

Schutz vor hohen Kosten mit der Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung kann Reisende mit ihrem Schutz vor hohen Kosten bewahren, die eintreten, wenn die Reise frühzeitig und unerwartet abgebrochen werden muss. Eine Reiseabbruchversicherung kann mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung gebucht werden. Dabei ist es ratsam, die Höhe der Selbstbeteiligung auf einen fixen Betrag zu begrenzen. Versicherungspolicen, die einen gewissen Prozentsatz des Gesamtreisepreises als Selbstbeteiligung einsetzen, sind weniger ratsam. Der Grund ist einfach: je nach Zeitpunkt des Reiseabbruchs können mehr oder weniger unerwartete Kosten anfallen, wenn zum Beispiel alle gebuchten Ausflüge noch nicht gemacht wurden. Die Übernachtungskosten werden vom Veranstalter gefordert, selbst wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.

Tipp

Je früher die Reise abgebrochen wird, desto größer kann deshalb der Schaden ausfallen. Wer einen fixen Betrag zu Selbstbeteiligung nennt, fährt in der Regel besser.

Höhe der Selbstbeteiligung abwägen

Natürlich sollte jeder selbst entscheiden, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfallen darf. Denn jeder Reisende hat seine persönliche Schmerzgrenze, was die finanzielle Belastung im Falle des Reiseabbruchs angeht. Eine Reiseabbruchversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert, denn wenn eine Reise platzt und der Versicherte neben den entgangenen Urlaubsfreuden auch noch obendrauf zusätzliche Rückreisekosten und Geld für nicht in Anspruch genommene Leistungen zahlen muss, ist der Ärger vorprogrammiert. Die Reiseabbruchversicherung schützt für wenig Geld vor diesen finanziellen Folgen.

Maßstäbe der Versicherung

Es gibt ganz bestimmte Maßstäbe, die Versicherte erfüllen müssen, um eine Versicherungsleistung abzurufen. Eine simple Erkältung ist sicherlich nicht ausreichend als Grund, um eine Reise abzubrechen. Vielmehr müssen eindeutige Belege vorgelegt werden, die die Schwere einer Erkrankung verweisen und aus denen hervorgeht, dass das Fortsetzen des Urlaubs nicht mehr möglich ist.

Info

Versicherte müssen sich in jedem Fall darauf einstellen, dass die Versicherung ganz genau überprüft, ob der angegebene Abbruchgrund haltbar ist.

Reiseabbruchversicherung: Die Kosten sind überschaubar

Die Kosten einer Reiseabbruchversicherung sind recht günstig. Der Grund ist, dass Urlauber relativ selten eine Reise vorzeitig beenden. Versicherungen treten also statistisch betrachtet nicht so oft ein, wie es bei anderen Versicherungen der Fall ist. Außerdem sinkt das Risiko für die Versicherungen im Verlauf der Reise. Je kürzer die ohnehin geplante Abreise bevorsteht, desto seltener brechen Urlauber die Reise ab. Sie scheuen sich nämlich unter anderem auch vor dem Verwaltungsaufwand, den das Abrufen von Versicherungsleistungen mit sich bringt. Gerade wenn die Gründe nicht eindeutig sind, die zu einem Reiseabbruch führen könnten, gestaltet sich die Abwicklung des Schadenfalls schwierig. Dann halten Betroffene es lieber noch ein paar Tage länger im Urlaub aus.

Die Kosten für eine Reiseabbruchversicherung bewegen sich im moderaten Bereich. Bereits für weniger als zehn Euro sind die Policen zu haben. Doch es gibt auch Versicherungen, die wesentlich mehr für den Versicherungsschutz verlangen. Die Höhe der Prämie richtet sich in erster Linie nach dem Reisepreis. Außerdem ist eine wichtige Einflussgröße die Anzahl der Reisenden und der Zeitraum, für den die Versicherung gelten soll. So lässt sich in Reiseabbruchversicherungen unterscheiden, die

  • lediglich für Reisen innerhalb Deutschlands,
  • alternativ innerhalb Europas oder
  • für weltweite Reisen

konzipiert sind. Manche Versicherungen schließen jedes Verkehrsmittel ein, sie versichern also zum Beispiel auch Schiffsreisen.

Info

Eine Reiseabbruchversicherung steigt im Preis, wenn das Alter des Versicherungsnehmers steigt. Senioren erkranken statistisch betrachtet öfter an schweren Krankheiten, als junge Menschen und das drückt sich auch in der Höhe der Prämie aus.

Was tun im Schadensfall?

Wenn ein Urlauber seine Reise abbrechen muss, muss er einige Dinge beachten, um von der Reiseabbruchversicherung die entstehenden Kosten ersetzt zu bekommen. In vielen Versicherungsbedingungen steht, dass Reisende unverzüglich eine Meldung machen müssen, wenn es zum Schadensfall kommt. Wer sich zu viel Zeit lässt, läuft Gefahr, dass der Versicherungsschutz verweigert wird. Je früher die Schadenmeldung erfolgt, desto besser für den Versicherten. Eine Versicherung überprüft nämlich zum Beispiel in Sachen Krankheit immer, wann der Versicherte wissen musste, dass er die Reise nicht mehr fortsetzen kann. Wenn er sich aus Sicht der Versicherung zu spät meldet, kann sie aus diesem Grund die Leistungen verweigern.

Info

Ein klassischer Weg, um ein Schadensfall bei der Reiseabbruchversicherung zu melden ist so:

  • Der Versicherte setzt sich telefonisch oder per E-Mail mit der Versicherung in Verbindung und dokumentiert den Eintritt eines Schadensfalls.
  • Die Versicherung bestätigt den Eingang der Schadensmeldung und versorgt den Versicherten mit Unterlagen, die er ausfüllen muss.
  • Gleichzeitig sendet sie ihm eine Liste, aus der hervorgeht, welche Informationen und Belege er einreichen muss, um eine Kostenerstattung zu bekommen.
  • In der Regel handelt es sich dabei um einen zweifellosen Nachweis, der den Abbruchgrund belegt, die Originalrechnung des Reiseveranstalters sowie eine Aufstellung der Stornokosten im Original.
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