Reisehaftpflichtversicherung: Gefeit vor Schadenersatzansprüchen Dritter auf Reisen

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Für viele deutsche Touristen ist mindestens ein Urlaub im Jahr selbstverständlich. Egal ob Badeurlaub, Städtebesichtigung oder Rundreise, oft führt das Reiseziel ins Ausland. Gerade im Urlaub möchten Menschen keine Abstriche vom gewohnten Versicherungsschutz in Kauf nehmen. Schließlich kann es überall und jederzeit vorkommen, dass die wertvolle Kamera, das Portemonnaie oder sogar der ganze Koffer einem Diebstahl oder einer erheblichen Beschädigung unterliegt. Weitaus schlimmere Konsequenzen haben Bade- oder Tauchunfälle. Auch das Risiko, in der freien Zeit im Ausland jemanden mit den Skiern oder einem Mountain-Bike umzufahren, ist zu jeder Zeit präsent. Versicherungen schaffen für solche Situationen Abhilfe, indem sie für die schönsten Tage im Jahr besondere Policen anbieten. Ob Unfall, Diebstahl, Krankheit oder Rechtsstreit, es gibt kaum einen Sachverhalt, vor dessen finanziellen Auswirkungen Urlauber sich nicht mittels einer zeitweiligen Versicherung schützen können. Für manche Reisende ist es durchaus empfehlenswert, eine Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist eine Reisehaftpflichtversicherung?
  • Welche Leistungen beinhalten Reisehaftpflichtversicherungen?
  • Wie hoch sollte eine Reisehaftpflichtversicherung sein?

 

Was ist eine Reisehaftpflichtversicherung?

Für einen erholsamen oder abenteuerreichen Urlaub mit schönem Wetter kann die ausführlichste Reiseversicherung keine Garantie geben. Reiseversicherungen bewahren Urlauber jedoch vor plötzlichen Kosten, die das Budget für die Reise manchmal um ein Vielfaches überragen würden. Nicht nur für den Krankheitsfall am Urlaubsort oder den Unfall im Ausland mit einem Mietwagen gibt es Versicherungen. Auch das Gepäck oder die daheim wartende Immobilie können Reisende gegen Verlust und Schäden per Versicherung schützen.

Viele Menschen haben in Deutschland einen Versicherungsvertrag für eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Eine Haftpflichtversicherung besagt, dass der Versicherer zur Ausgleichung von finanziellen Aufwendungen des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, wenn diese infolge von Schadensersatzansprüchen durch Dritte entstehen. Das Versicherungsunternehmen stellt seinen Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei und wehrt auf eigene Kosten unbegründete Ansprüche als sogenannter passiver Rechtsschutz ab.

Info

In Deutschland sind die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig. Der Gesetzgeber sieht nur dann zwingend eine Haftpflichtversicherung vor, wenn risikoträchtige Bereiche betroffen sind. Beispielsweise muss jeder Fahrzeughalter aufgrund der Betriebsgefahr durch die Nutzung eines KFZ eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Jäger müssen eine Jagdhaftpflichtversicherung besitzen, da vom Gebrauch der Schusswaffen eine erhebliche Gefahr ausgeht.

Allgemeinhin gilt, dass wer anderen durch Leichtsinn oder unvorsichtiges Handeln einen Schaden zufügt, dafür in vollem Umfang aufkommen und entstehende Kosten erstatten muss. Das betrifft sowohl den Rotweinfleck auf einer kostspieligen Tischdecke als auch Zwischenfälle, bei denen Mitmenschen zu Schaden kommen. Im denkbar schlimmsten Fall muss der Verursacher mit seinem kompletten Vermögen haften. Ohne den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung kann die Konsequenz eines Vorfalls gar finanziellen Ruin bedeuten. Freiwillige private Haftpflichtversicherungen decken finanzielle Schäden an

  • der versicherten Person,
  • Sachgegenständen und
  • Vermögensgegenständen.

Wenn es zu Schadenersatzansprüchen kommt, prüft und zahlt eine Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden und übernimmt gleichzeitig die Abwehr von unberechtigt gestellten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit vertritt der Versicherer den Versicherungsnehmer im Prozess und begleicht die entsprechenden Kosten. Die Reisehaftpflichtversicherung stellt im Prinzip eine Ausweitung einer Haftpflichtversicherung für besondere Länder und spezielle Umstände dar. Wer keine freiwillige Privathaftpflichtversicherung hat, sollte in jedem Fall für die Zeit des Urlaubes eine Reisehaftpflichtversicherung in Betracht ziehen.

Tipp

Etliche Privathaftpflichtversicherungen inkludieren sogar Schäden, die der Versicherungsnehmer im Urlaub verursacht. Wer eine regulär gültige Haftpflichtversicherung sein eigen nennt, sollte vor einer Reise in der Police prüfen, ob im Ausland verursachte Schäden im Vertrag eingeschlossen sind.

Welche Leistungen beinhalten Reisehaftpflichtversicherungen?

Bei einer Reisehaftpflichtversicherung finden die gleichen Ausschlusskriterien Anwendung, die auch bei Privathaftpflichtversicherungen im Inland in Kraft sind: Ein vom Versicherungsnehmer durch Vorsatz verursachter Schaden wird finanziell nicht ausgeglichen. Falls eine bestehende private Haftpflichtversicherung weltweit greift, so ist der Versicherungsnehmer in aller Regel für Auslandsaufenthalte versichert, die nicht länger als 12 Monate andauern. Immer wenn ein Aufenthalt im Heimatort oder Inland dazwischen liegt, beginnt die einjährige Frist von vorn. Wichtig ist für Versicherungsnehmer, ob eine Police nicht nur weltumspannend Gültigkeit besitzt, sondern ob sie sich bei Bedarf auch auf die ganze Familie erstreckt. Im Zweifel versichern Reisehaftpflichtversicherungen mitreisende Familienmitglieder ab. Es ist sogar möglich, für Kinder, die im Ausland ein Studium aufnehmen möchten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nur wer seinen Wohnsitz dauerhaft und permanent in ein Ausland verlegt, muss in dem entsprechenden Land eine individuelle Haftpflichtversicherung abschließen. Dann ist es nicht länger möglich, eine Police in Deutschland zugrunde zu legen. Manche Versicherer sind offen und gesprächsbereit, individuell maßgeschneiderte Regelungen mit Versicherungsnehmern zu treffen. Ob und in welcher Höhe die Versicherung in einem Schadenfall während der Urlaubszeit greift, entnehmen Urlauber den Details und Konditionen der Police. Eine Reisehaftpflichtversicherung sollte folgende Punkte umschließen:

  • Schutz bei Schadenersatzansprüchen gegen den Versicherungsnehmer,
  • keine Selbstbeteiligung, damit der Versicherte auch geringfügige Schäden nicht aus eigener Tasche begleichen muss,
  • keine langfristige Bindung an die Versicherung,
  • eine Absicherung für Schäden mit nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen wie zum Beispiel Pedelecs, Mountain-Bikes, Skier,
  • finanzieller Ausgleich bei Schäden an fremden Fahrzeugen durch Be- und Entladen.

Wer einen aktiven Urlaub plant und beispielsweise Motorboote oder Segelyachten steuern oder auf ihnen mitfahren möchte, sollte dieses als Passus in die Reisehaftpflichtversicherung inkludieren. Das gleiche gilt für die Nutzung von eigenen oder fremden Surfbrettern oder Tauchausrüstungen. Urlauber, die mit der ganzen Familie verreisen möchten und dafür die Reservierung eines Ferienhauses planen, sollten sich vorab informieren, ob der Mietpreis für das Objekt eine Haftpflichtversicherung beinhaltet. Falls keine Versicherung in der Buchung inklusive ist, bietet eine Reisehaftpflicht Schutz, wenn ein Fenster oder anderes Mobiliar versehentlich zu Bruch geht.

Tipp

Reisehaftpflichtversicherungen schützen vor finanziellen oder personellen Schäden bei der Nutzung von eigenem oder am Urlaubsort gemietetem Sportequipment. Gegen unfreiwillig verursachte Schäden in einem Ferienhaus oder Apartment schützt eine Reiseversicherung ebenfalls.

Wie hoch sollte eine Reisehaftpflichtversicherung sein?

Egal ob es in den USA oder in Spanien passiert: Wer als Autofahrer oder Fußgänger einen Verkehrsunfall verschuldet, eine seltene Vase fallenlässt oder mit dem Kamin die Ferienhütte in Brand setzt, erhält finanziellen Schutz durch eine Reisehaftpflichtversicherung. Die freiwillige Versicherung springt ein, wenn Schäden im direkten Urlaubsumfeld des Versicherten entstehen. Das betrifft, genauso wie bei einer Privathaftpflichtversicherung, vorrangig die Bereiche

  • Sport,
  • Straßenverkehr und
  • Familie/Haushalt.

Neben der Erstattung von Sachschäden und Vermögensschäden kommt die Versicherung für Auslagen auf, die für verletzte Personen notwendig werden. Wenn Personen in einen Unfall verwickelt sind, kann die Folge sein, dass Kosten für

  • ärztliche Behandlungen,
  • Schmerzensgeld,
  • Therapiemaßnahmen oder gar
  • Rentenzahlungen

entstehen. Daher sollte die Versicherungshöhe vom Versicherungsnehmer nicht zu niedrig angesetzt werden. Wer im Urlaub eine andere Person mit dem Surfbrett schwer verletzt, kann schnell vor der Tatsache stehen, dass der vereinbarte Versicherungsschutz nicht ausreicht. Dann müsste der Verursacher mit seinem Privatvermögen haften. Mögliche Verfahren können sich erbarmungslos bis zur Pfändung hinziehen. Um dieses Risiko aus zu schließen empfehlen Versicherer eine Mindestversicherungshöhe von drei Millionen Euro. Viele Versicherungsbüros haben Policen in ihrer Produktpalette, die weit höhere Summen bis zu unbegrenzter Deckung anbieten. Nach dem Umfang und der Höhe, die der Versicherungsnehmer wählt, richtet sich der Preis für eine Reisehaftpflichtversicherung.

Info

Reisehaftpflichtversicherungen ersetzen Schäden und Defekte, die der Versicherte in direktem Zusammenhang mit einer Reise verursacht hat. Weil am Heimatort private Haftpflichtversicherungen für diese Schäden aufkommen, sind Reisehaftpflichtversicherungen nur bei Reisen jeglicher Art aber nicht permanent sinnvoll.

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