Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung und wann greift sie?

Für welche Reisearten sie gilt, wie hoch die Beiträge ausfallen und wann die Reiserücktrittsversicherung eintritt

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Eine Reiserücktrittsversicherung kann unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Die Versicherungsgesellschaften bieten nämlich auch ganz verschiedene Reiseversicherung an. So gibt es Reiserücktrittsversicherungen mit inkludierter Reiseabbruch-, Reisegepäck-und Reisekrankenversicherungen. Es gibt günstigere Policen, die als Einmalpolice aufgebaut sind, andere sind als Jahrespolice konzipiert. Auch decken Reiserücktrittsversicherungen ganz unterschiedliche Reisen ab.

Inhaltsverzeichnis

  • Für diese Reisearten gibt es Reiserücktrittsversicherungen
  • Beispielfälle für Beiträge
  • Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Für diese Reisearten gibt es Reiserücktrittsversicherungen

Es gibt Reiserücktrittsversicherungen für

  • Pauschalreisen in Kombination mit oder ohne Schiff,
  • Individualreisen mit und ohne Schiff,
  • reine Schiffsreisen,
  • das reine Mietobjekt,
  • die reinen Flugkosten,
  • Klassenfahrten,
  • Geschäftsreisen oder
  • Seminare

Befindet sich das Reiseziel weltweit, in Europa oder in Deutschland? Soll ein Selbstbehalt berücksichtigt werden oder nicht? Auch diese Angaben nehmen maßgeblich Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Versicherungen unterscheiden dabei, ob es sich um einen Single, ein Paar, eine Familie mit Kindern, eine Gruppe oder um einen Single mit Kind handelt.

Info

Manche Versicherungsgesellschaften bieten den Schutz lediglich Personen an, die in Deutschland oder in einem EU/EWR-Staat ihren Wohnsitz haben.

Tipp

In Abhängigkeit von den genannten Kriterien variieren die Beiträge von rund 10 € bis zu 350 € und mehr. Je höher der gesamte Reisepreis aller zu versicherten Personen ist, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag.

Beispielfälle für Beiträge

Die nachfolgenden Preise ergeben sich vor dem Hintergrund, dass eine Reiserücktrittsversicherung ohne Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Reisekrankenversicherung in Form einer Jahrespolice abgeschlossen wird. Die Reise wurde noch nicht geplant. Außerdem sollen sämtliche Reisearten weltweit abgedeckt werden. Der Preis für die teuerste Reise beläuft sich auf 5.000 €, Selbstbehalt ist nicht gewünscht.

Singles bezahlen für diesen Schutz um die 100 €, ein Paar bezahlt knapp 120 € bis 150 € aufwärts. Eine Familie mit einem Kleinkind ist ebenfalls ab knapp 110 € dabei und ein Single mit Kind wird ähnlich behandelt.

Sinkt der Höchstpreis der Reise auf 1.500 €, fallen auch die Beiträge geringer aus. Bereits ab knapp 50 € können Singles eine Police bekommen, etwas darüber liegen die anderen Personengruppen, die ab rund 60 € Beitrag eine Versicherung abschließen können.

Steigt der Reisepreis auf 10.000 €, sind Reiserücktrittsversicherungen nicht unter 200 € zu haben, der Durchschnitt liegt bei guten 250 €. Die Grenze von 10.000 € ist im Prinzip auch eine „magische Grenze“. Wenn der Preis für eine Reise darüber hinausgeht, machen Versicherungen individuelle Angebote, die deutlich über den genannten Werten liegen.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift frühestens ab dem ersten Tag der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Außerdem muss ein versichertes Ereignis eintreten. Der Kunde muss nachweisen, welche Kosten ihm durch den Rücktritt entstanden sind.

Info

Damit die Reiserücktrittsversicherung greifen kann, braucht sie Belege, um festzustellen, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt. Dabei gilt das Prinzip, dass der Grund für das Storno unvorhergesehen sein muss.

Wenn zum Beispiel ein naher Verwandter stirbt, müssen die Versicherten eine Kopie der Todesurkunde einreichen. Handelt es sich um eine unvorhergesehene Prüfung in der Schule oder Hochschule, brauchen die Versicherungen eine Bescheinigung von der Ausbildungsstätte. Wurde ein Job gekündigt, müssen Versicherte eine Kopie dieser Kündigung einreichen. Achtung: Es darf sich in der Regel nicht um eine selbstverschuldete Kündigung handeln, sondern die Kündigung muss aus betriebsbedingten Gründen und ohne Verschulden des Arbeitgebers zustande gekommen sein. Wer den Arbeitsplatz wechselt, der reicht eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers ein.

Zusätzlich zu den Nachweisen, die den Versicherungsfall als solchen belegen, benötigt die Versicherung die Belege über die Kosten, die durch die Stornierung anfallen. Parallel dazu erfragt sie die Buchungsunterlagen der Reise. Anhand dieser Informationen überprüft die Versicherung,

  • ob ein Versicherungsfall vorliegt,
  • wie hoch der Schaden ist und
  • welchen Betrag sie erstatten kann.

Der Entscheidungsprozess ist in vielen Fällen relativ schnell abgeschlossen. Binnen weniger Tage erfahren die Versicherten, ob und in welcher Höhe die Versicherung eintritt.

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