Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Stornokosten, sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten und Leistungsumfang

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Eine Reiserücktrittsversicherung tritt dann ein, wenn ein Kunde von einer bereits gebuchten Reise zurücktritt. Sie übernimmt die Stornokosten, die im Falle des Reiserücktritts fällig werden. Reiserücktrittsversicherungen gibt es mit Selbstbehalt und ohne Selbstbehalt. In der Versicherungssprache bezeichnet man die Reiserücktrittsversicherung auch als Reiserücktrittskostenversicherung. Je nach gewählten Tarif decken Reiserücktrittsversicherung unterschiedlicher Schadensfälle ab.

Inhaltsverzeichnis

  • Stornokosten steigen, je näher der Tag der Abreise rückt
  • Reiserücktrittsversicherung kombiniert mit Reiseabbruchversicherung
  • Reiserücktrittsversicherungen und ihr Leistungsumfang

Stornokosten steigen, je näher der Tag der Abreise rückt

Die Stornokosten für eine Reise können bis zu 100 % des Reisepreises betragen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Stornierung. Haben Kunden Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung vereinbart, müssen Betroffene diesen leisten. Beträgt der Selbstbehalt zum Beispiel 20 %, bleiben Versicherte auf diesen Kosten sitzen. Bei einer Reise, die 1000 € kostet und bei der Stornokosten in Höhe von 100 % bei Stornierung bis eine Woche vor Abreise anfallen, müssen Versicherte immerhin noch 200 € selbst übernehmen. Das ist happig, doch es bleibt jedem selbst überlasse zu entscheiden, wo seine persönliche finanzielle Schmerzgrenze liegt.

Tipp

Wer auf gar keinen Fall selbst etwas bezahlen möchte, der entscheidet sich für einen Tarif ohne Selbstbehalt, wer möglichst günstig versichert sein will, kann bei einer Police mit Selbstbehalt am besten aufgehoben sein.

Reiserücktrittsversicherung kombiniert mit Reiseabbruchversicherung

Eine sinnvolle Kombination von Reiseversicherungen ist, die Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung zu verbinden. Denn es kann durchaus sein, dass eine bereits angefangene Reise zum Beispiel aus Krankheitsgründen abgebrochen werden muss. Auch ein Unfall im Urlaub oder ein Todesfall Zuhause kann dazu führen, dass Reisende zurück in die Heimat wollen oder müssen.

Info

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt dann die Kosten, die zum Beispiel durch das Umbuchen für das Ticket anfallen. Außerdem tritt sie ein, wenn bereits gebuchte Leistungen storniert werden.

Reiserücktrittsversicherungen und ihr Leistungsumfang

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, die im Falle eines Rücktritts von der Reise entstehen. Dabei geht es nicht nur um die Stornokosten, die anfallen, sondern auch um die Mehrkosten, die aufgrund des Stornos auftauchen. Je nachdem, was im Leistungspaket enthalten ist, übernehmen Reiserücktrittsversicherungen auch entstehende Kosten in Zusammenhang mit einem verpassten Flug. Diese Leistung ist in der Regel eingeschlossen, wenn sich öffentliche Verkehrsmittel verspäten und der Flug deshalb verpasst wird. Möchte der Reisende trotzdem in Urlaub fliegen, kauft er ein Ticket, das dann von der Reiserücktrittsversicherung erstattet wird. Allerdings müssen die solche Schadensfälle explizit in der Police aufgeführt sein, damit die Reiserücktrittsversicherung auch tatsächlich eintritt. Übrigens: Wer aus eigenem Verschulden nur noch den Rücklichtern des Flugzeugs hinterherschauen kann, kann nicht mit einer finanziellen Entschädigung aus dem Topf der Reiserücktrittsversicherung rechnen.

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